Betrug der Hausratversicherung ist eine Straftat

Oktober 20 14:31 2011 Print This Article

Ein Betrug der Hausratversicherung ist kein Kavaliersdelikt.

Die Hausratversicherung gehört in Deutschland zu den beliebtesten freiwilligen Versicherungen, denn schon für einen geringen Versicherungsbeitrag kann man sein Hab und Gut absichern. Im Schadensfall, z.B. nach einem Brand, einem Wasserschaden oder Einbruch ersetzt die Hausratversicherung die beschädigten oder entwendeten Gegenstände.
Doch es kommt immer häufiger dazu, dass Dinge ersetzt werden sollen, die gar nicht beschädigt wurden.

In finanziell schweren Zeiten, wenn die Haushaltskasse leer ist, erliegen immer mehr Verbraucher der Versuchung die Versicherung zu betrügen. In vielen Fällen handelt es sich dann um die Hausratversicherung, der Schäden vorgetäuscht werden. Beliebt ist der Versicherungsbetrug gerade bei der Hausratversicherung, da sie viele Möglichkeiten für Schadensfälle bietet und der Schaden direkt mit dem Kunden reguliert wird und nicht mit Dritten, wie beispielsweise bei der Haftpflichtversicherung.
Die meisten Versicherungskunden, die einen Versicherungsbetrug planen, sind sich nicht im Klaren darüber, welche Auswirkungen und Folgen ein solcher vermeintlich kleiner Betrug haben kann, denn entgegen vieler Annahmen ist ein Versicherungsbetrug kein Kavaliersdelikt.
Viele rechtfertigen ihr Verhalten damit, dass es einem großen Versicherungsunternehmen nicht schmerzt, wenn sie um ein paar tausend Euro betrogen werden, zudem sehen Kunden sich im Recht, denn schließlich zahlen sie für den Versicherungsschutz der Hausratversicherung. Ein Versicherungsbetrug ist jedoch eine Straftat und wird dementsprechend bestraft, glimpflich kommt man davon, wenn man nur den Versicherungsschutz verliert, doch meist bleibt es nicht dabei, in schweren Fällen kann es durchaus zu Geld- oder Gefängnisstrafen kommen.

Ebenefalls kein Kavaliersdelikt ist es, wenn man die Hausratversicherung aufgrund der Schadenssumme belügt, so wie ein Mann im westfälischen Hamm, dessen Einbruchsschaden von der Hausratversicherung nicht übernommen wurde und dieser zudem seinen kompletten Versicherungsschutz verloren hatte, da er der Hausratversicherung einen deutlich höheren Diebstahlschaden angegeben hatte. Da hier eine arglistige Täuschung vorlag mit der Motivation sich auf Kosten der Hausratversicherung zu bereichern, entschied das Oberlandesgericht Hamm zu Gunsten der Hausratversicherung.
Immer mehr solcher Fälle werden bekannt, denn die Versicherungen wehren sich immer mehr gegen Versicherungsbetrug, auch in Form von Versicherungsdetektiven, die Schadensfälle genau untersuchen, die Umgereimtheiten ausweisen oder verdächtig sind.

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