Jede Kündigung schmerzt den betroffenen Arbeitnehmer immer noch am meisten! Zum geplanten Stellenabbau beim Klinikum Niederberg in Velbert.

Oktober 27 21:57 2011 Print This Article

Ein Fachbeitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen und Dr. Attila Fodor, Rechtsanwalt, Essen

Laut eines aktuellen Berichts des Onlineportals Der Westen werden in den kommenden Tagen 47 Arbeitnehmer des Klinikum Niederberg die betriebsbedingte Kündigung erhalten. Der Pressebericht zitiert eine Person aus dem Unternehmen, die verlauten ließ, dass “jede Kündigung schmerzt”. Das Klinikum habe, so zitiert der Online-Dienst einen Gewerkschaftsvertreter, “hohe Kooperationsbereitschaft” gezeigt. Auch wenn das Unternehmen und der Betriebsrat mitfühlend und kooperativ vorgehen – was im Einzelfall auch ernst gemeint sein kann – das Resultat bleibt: der betriebsbedingt gekündigte Arbeitgeber steht – wenn er sich nicht dagegen wehrt – ohne einen Arbeitsplatz da.

Dagegen kann sich der betroffene Arbeitnehmer vorgehen. Oft lässt sich bei einer betriebsbedingten Kündigung eines größeren Unternehmens eine hohe Abfindung erstreiten. Bei einem beim Neustart hilft eine Abfindungssumme mehr, als Mitgefühls und Kooperationsbereitschaft. Um eine möglichst hohe Abfindung herauszuholen ist es in der meisten Fällen erforderlich, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.

Selbst wenn der Arbeitgeber eine Abfindung oder Sozialplanabfindung anbieten sollte, lohnt es sich in den allermeisten Fällen, Kündigungsschutzklage gegen die betriebsbedingte Kündigung einzureichen. Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht lässt sich nämlich regelmäßig eine deutlich höhere Abfindung erreichen.

Mit einer Kündigungsschutzklage kann der gekündigte Arbeitnehmer auch erreichen, dass er sich wieder in das Unternehmen zurückklagt.

Achtung: bei einer Kündigungsschutzklage laufen kurze und sehr strenge Fristen. Der Arbeitnehmer muss innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen. Passiert dies nicht, hat der Arbeitnehmer in aller Regel keine Chance mehr auf eine möglichst hohe Abfindung oder darauf, sich wieder in den Betrieb zurück zu klagen.

Zum Thema “behutsamer” Stellenabbau und den warmen Worten nur folgendes: Eine kürzlich in den Medien veröffentlichte Studie einer Unternehmensberatung hat gezeigt, dass die Arbeitgeber nichts mehr fürchten, als dass der Arbeitnehmer nach der Kündigung um eine hohe Abfindung kämpft. Dies sollten betroffene Arbeitnehmer unbedingt beherzigen, wenn der Arbeitgeber oder die Mitarbeiter der Personalabteilung bei der Kündigung übertrieben freundlich, teilweise sogar richtig warmherzig vorgehen. Ist die Frist für eine Kündigungsschutzklage einmal verstrichen, will der zuvor so freundliche Arbeitgeber von seinem gekündigten Mitarbeiter oft nichts mehr wissen.

Arbeitnehmer-Rat des Fachanwalts: Ist das Kündigungsschutzgesetz in Ihrem Betrieb anwendbar (in allen großen Unternehmen ist es selbstverständlich anwendbar), ist es fast immer ratsam, Kündigungsschutzklage zu erheben. Regelmäßig ist es möglich, zumindest eine satte Abfindung dabei herauszuholen oder eine angebotene Sozialplanabfindung merklich zu erhöhen. Erfahrungsgemäß kalkulieren Unternehmen bei Entlassungswellen fest mit Beträgen, die sie im Rahmen von gerichtlichen Vergleichen vor dem Arbeitsgericht bei Kündigungsschutzklagen an die Arbeitnehmer als Abfindung auszahlen.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen und von Dr. Attila Fodor, Rechtsanwalt, Essen

27.10.2011

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte, Essen
Ihr kompetenter Fachanwalt für Kündigungsschutzklagen und Arbeitnehmervertretung in Essen und im Raum Rhein-Ruhr

fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com

Tel. 0201-4532 00 40
Mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-essen.com

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Angebote für Arbeitnehmer:

-Vertretung gekündigter Arbeitnehmer
-Kündigungsschutzklagen
-Außergerichtliche und gerichtliche Verhandlungen über Abfindungssummen
-Beratung von Arbeitnehmern im Fall ihrer Versetzung
-Beratung von Arbeitnehmern bei Änderungskündigungen
-Änderungsschutzklagen
-Vertretung von Arbeitnehmern in Statussachen (Problem der sogenannten “Scheinselbstständigkeit”)
-Statusklagen
-Vertretung von Arbeitnehmern bei allen Fragen des Arbeitsentgelts
-Beratung von Arbeitnehmern bei Aufhebungsverträgen
-Beratung von Arbeitnehmern bei Abwicklungsvereinbarungen
-Beratung von Arbeitnehmern im Fall einer Abmahnung
-Beratung zur rechtlichen Wirkung von Arbeitsvertragsklauseln
-Allgemeine Arbeitsvertragsberatung
-Beratung von Arbeitnehmern im Fall von Mobbing oder Bossing
-Beratung von Arbeitnehmern bei der Formulierung von Zeugnissen
-Zeugnisklagen
-Beratung von Handelsvertretern
-Provisionsklagen
-Deutschlandweite Vertretung von Arbeitnehmern in allen Prozessen vor den erstinstanzlichen Arbeitsgerichten, in Berufungssachen vor allen Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht

Bredereck Willkomm
Rechtsanwälte in Essen

Kontakt:
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Alexander Bredereck
Ruhrallee 185
45136 Essen
(0201) 45320040

www.arbeitsrechtler-essen.com
essen-anwalt-marketing@web.de

Pressekontakt:
Bredereck Willkomm
Alexander Bredereck
Ruhrallee 185
45136 Essen
anwalt-marketing@web.de
(0201) 45320040
http://www.arbeitsrechtler-essen.com

view more articles

About Article Author