Anwalt Frankfurt – Anwalt Bad Homburg – Anwaltskanzlei Sachse – Arbeitsrecht

Oktober 30 21:53 2011 Print This Article

Auch Lehrer dürfen streiken

Das Verwaltungsgericht Kassel hat in zwei gleichgelagerten Fällen entschieden, dass Beamte streiken dürfen, wenn sie nicht im Bereich der Eingriffsverwaltung, der Polizei oder der Landesverteidigung tätig sind.

Die beiden verbeamteten Lehrer an Kasseler Schulen hatten sich im November 2009 an einem von der GEW organisierten Streik beteiligt und waren aus diesem Grunde für drei Stunden dem Dienst ferngeblieben. Die GEW hatte zu dem Streik aufgerufen, um gleiche Arbeitszeiten für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst zu erreichen. Für Beamte hatte das Land Hessen die Arbeitszeit zum 1. Januar 2004 von 38,5 Stunden auf 42 Stunden heraufgesetzt; für Angestellte im öffentlichen Dienst des Landes Hessen war dagegen Ende März 2009 durch einen Tarifvertrag die Arbeitszeit auf 40 Stunden festgeschrieben worden.

Wegen ihrer Teilnahme an diesem Streik wurden die Lehrer jeweils vom zuständigen Schulleiter mit einer schriftlichen Missbilligung belegt, weil sie gegen ihre Dienstpflichten verstoßen hätten. Dagegen setzten sie sich zur Wehr und vertraten die Auffassung, nach Art. 11 der Europäischen Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) stehe ihnen das Streikrecht zu; eine Dienstpflichtverletzung liege daher nicht vor.

Da somit ein Streikrecht für solche Beamtinnen und Beamte im Rahmen des Art. 33 Abs. 5 GG in Verbindung mit Art. 11 EMRK anzuerkennen sei, die nicht hoheitlich tätig seien, und der konkrete Streik hier rechtmäßig gewesen sei, könne den Klägern nicht der Vorwurf gemacht werden, durch ihre Teilnahme an diesem Streik ihre Dienstpflichten verletzt zu haben.

Gegen dieses Urteil hat das Verwaltungsgericht die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht Frankfurt/a>, Arbeitsrecht Bad Vilbel, Arbeitsrecht Oberursel und Arbeitsrecht Bad Homburg erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.deAnwalt Frankfurt und Anwalt Bad Homburg.

Als in Langen (Hessen) und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.

Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am “Streitwert” ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Die Kanzlei betreut:

das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht

Kontakt:
Anwaltskanzlei Sachse
Fabian Sachse
August-Bebel-Str. 29
63225 Langen
info@kanzlei-sachse.de
06103/2707599
http://www.kanzlei-sachse.de

view more articles

About Article Author