Anwalt Frankfurt – Anwalt Eschborn – Erbrecht Frankfurt

November 03 23:09 2011 Print This Article

Die Formunwirksamkeit des Testamentes

Der Gesetzgeber sieht für die Wirksamkeit eines Testamentes oder eines Erbvertrages klare und strenge Formvorschriften vor. So ist ein Testament eigenhändig zu verfassen und zu unterschreiben. Für das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten ist für die Wirksamkeit Voraussetzung, dass dieses von einem Ehegatten eigenhändig niedergeschrieben und von beiden Ehegatten unterschrieben wird. Ein Erbvertrag muss zu seiner Wirksamkeit notariell Beurkundet werden.

Werden diese zwingenden gesetzlichen Formvorschriften nicht beachtet, so ist die letztwillige Verfügung kraft Gesetz nichtig. Somit kann auch eine möglicherweise angeordnete Enterbung dann keine Geltung beanspruchen. Solange keine weitere – formwirksame – letztwillige Verfügung vorliegt, richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz.

Weitere Informationen zum Thema Erbrecht Frankfurt, Erbrecht Bad Vilbel, Erbrecht Bad Homburg und Erbrecht Eschborn erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.deAnwalt Frankfurt und Anwalt Eschborn.

Als in Langen (Hessen) und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.

Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am “Streitwert” ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Die Kanzlei betreut:

das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht

Kontakt:
Anwaltskanzlei Sachse
Fabian Sachse
August-Bebel-Str. 29
63225 Langen
info@kanzlei-sachse.de
06103/2707599
http://www.kanzlei-sachse.de

view more articles

About Article Author