Mediation ein unverzichtbares Element des modernen Strafrechts

November 03 09:19 2011 Print This Article

NEUSTART Fachveranstaltung am 17. November

(ddp direct)Ungeachtet der längst erwiesenen Relevanz des Täter-Opfer-Ausgleichs, wird das Potenzial geeigneter Fälle in Baden-Württemberg bislang zu wenig erkannt und genützt. So wurden im vergangenen Jahr nur ca. 1 150 Fälle, für die das allgemeine Strafrecht zur Anwendung kommt, einem Täter-Opfer-Ausgleich zugewiesen: eine im internationalen Vergleich eher bescheidene Bilanz. NEUSTART plant einen forcierten Ausbau dieser lang unterschätzten Dienstleistung, der das zentrale Augenmerk einer Fachveranstaltung am 17. November 2011 im Stuttgarter Lindenmuseum gilt.

Voraussetzungen und Ziele des Täter-Opfer-Ausgleichs
Grundvoraussetzung für den Täter-Opfer-Ausgleich ist das Vorliegen einer Straftat, die zur Anzeige gebracht wurde. Die Interessenten wählen demnach nicht aus eigener Initiative dieses Instrument, einen Ausgleich herbeizuführen, vielmehr erteilt die Staatsanwaltschaft oder das Gericht einen Vermittlungsauftrag an NEUSTART. Dem Beschuldigten eröffnet dieses Angebot die Möglichkeit, ein Gerichtsverfahren und die damit verbundene Verurteilung abzuwenden. Oft wird der Täter-Opfer-Ausgleich zu einer für Opfer und Täter sinnvollen Intervention, da auch das Opfer die Chance erhält, den Beschuldigten mit den Konsequenzen seiner Straftat zu konfrontieren und eine angemessene Form der Wiedergutmachung auszuhandeln, persönlich und materiell, sagt Volkmar Körner, wirtschaftlicher Geschäftsführer der NEUSTART gGmbH.

Konfliktlösungen im Interesse des gesellschaftlichen Friedens
Wenngleich sich die Eingangssituation anders gestaltet als bei sonst üblichen Anwendungsgebieten der Mediation, ist auch der Täter-Opfer-Ausgleich dem klassischen Grundsatz der Mediation verpflichtet: eine für alle Beteiligten faire, nachhaltige Konfliktlösung zu ermöglichen, die dem gesellschaftlichen Frieden und damit dem Gemeinwesen dient. Unsere Fachveranstaltung am 17.11.2011 wird auch die Frage thematisieren, welche Gründe und Ursachen dafür verantwortlich sind, dass der Täter-Opfer-Ausgleich nicht verstärkte Berücksichtigung bei den Staatsanwaltschaften findet, sagt Volkmar Körner, der für die kommenden Jahre eine erhebliche Steigerung des Auftragsvolumen prognostiziert: 3 000 Aufträge pro Jahr sind weniger illusorisch als vielmehr angemessen, versichert Körner.

NEUSTART Fachveranstaltung am 17. November 2011 im Stuttgarter Lindenmuseum
Zentralen Programmpunkt der Fachveranstaltung am 17.11.2011 bildet der Vortrag Mediation ein unverzichtbare Element des modernen Strafrechts von Prof. Dr. Dieter Rössner, Universität Marburg, der sich den theoretischen Grundlagen und Wirkungen des konstruktiven Umgangs mit Sanktionen widmet. Die im Anschluss stattfindende Podiumsdiskussion, an der neben Prof. Rössner u.a. auch Dr. Uwe Schlosser, Generalstaatsanwalt in Karlsruhe, und Erwin Hetger, Landesvorsitzender des WEISSEN Rings, teilnehmen werden, soll neben theoretischen Grundlagen des Täter-Opfer-Ausgleichs in erster Instanz auch dessen praktische Umsetzung damit verbundene Chancen aber auch Schwierigkeiten für Beschuldigte und Opfer beleuchten, ehe Georg Zwinger, Geschäftsführer für Sozialarbeit der NEUSTART gGmbH, die Entwicklungen seit Etablierung dieses Dienstleistungsangebots in Baden-Württemberg resümiert.

Beginn: Donnerstag, 17. November 2011, 16:00 Uhr
Moderation: Harald Kirchner, SWR Korrespondent für Landespolitik
Veranstaltungsort: Lindenmuseum, Hegelplatz 1, 70174 Stuttgart
Anmeldung: Karina Steinert, karina.steinert@neustart.org,
Tel. 0711 627 69-410

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=== Statistik Täter-Opfer-Ausgleich 1.1.2011-30.09.2011 (Infografik) ===

Im Zeitraum vom 1.1.2011 bis 30.09.2011 erhielt die NEUSTART gGmbH insgesamt
1 080 Aufträge für die Abwicklung eines Täter-Opfer-Ausgleichs.

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Mit dem 01.01.2007 betraute das Land Baden-Württemberg die NEUSTART
gemeinnützige GmbH mit der Durchführung der Bewährungshilfe, Gerichtshilfe
und des Täter-Opfer-Ausgleichs. Der finalen Entscheidung des Landes für
NEUSTART ging ein zweijähriges, regional begrenztes Pilotprojekt in Stuttgart
und Tübingen voran (01.01.2005 – 31.12.2006), das wie die landesweite
Übertragung das Resultat einer europaweiten Ausschreibung bildete.
Die 2004 gegründete NEUSTART gemeinnützige GmbH ist eine hundertprozentige
Tochter des Verein NEUSTART in Österreich, der seit über 50 Jahren
justiznahe Sozialarbeit durchführt.
Das Leitbild von NEUSTART orientiert sich an drei zentralen Grundsätzen:
Vergangenheit verarbeiten, Gegenwart bewältigen, Zukunft sichern. Diese
Prinzipien bestimmen das Selbstverständnis und Handeln der derzeit rund 440
haupt- und 490 ehrenamtlichen NEUSTART Mitarbeiter in Baden-Württemberg,
die zirka 20.500 Klienten in der Bewährungshilfe betreuen. Im Kontext der
Gerichtshilfe werden jährlich 2.600 Erhebungen durchgeführt. Zudem wird in
1.100 Fällen des Täter-Opfer-Ausgleichs interveniert. Die Mitarbeiter leisten
damit einen entscheidenden Beitrag, Schutz vor Kriminalität ihren
gesellschaftlichen Folgen und Wechselwirkungen zu gewährleisten.
Einheitliche Qualitätsstandards für alle Leistungen der Bewährungs- und
Gerichtshilfe sowie des Täter-Opfer-Ausgleichs und die forcierte Einbeziehung
ehrenamtlicher Bewährungshelfer zählen für NEUSTART zu den Garanten einer
erfolgreichen Resozialisierung straffällig gewordener Menschen.
Landesweit existieren neun Einrichtungen (Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe,
Mannheim, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Stuttgart, Ulm), deren
Organisationskonzepte auch den spezifisch regionalen Besonderheiten ihrer
Klientel Rechnung tragen. Die Geschäftszentrale selbst ist in Stuttgart situiert.
Geschäftsführer sind Dipl.-Ök. Volkmar Körner (Wirtschaftliche Angelegenheiten)
und Georg Zwinger (Sozialarbeit und Organisation der Einrichtungen).

Kontakt:
NEUSTART gemeinnützige GmbH
Michael Haas
Rosenbergstraße 122
70193 Stuttgart
michael.haas@neustart.org
071162769411
http://www.neustart.org/DE/de/

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