Rechtsanwalt Offenbach und Rechtsanwalt Erzhausen – Arbeitsrecht

November 06 17:42 2011 Print This Article

Kann bzw. darf der neue Arbeitgeber bei dem jetzigen / vorherigen Arbeitgeber Auskünfte einholen ?

Sofern sich der Bewerber noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet, ist die Bewerbung vertraulich zu behandeln und Diskretion zu bewahren. Daher bsind Rückfragen bei den jetzigen Arbeitgebern immer unzulässig, es sei denn der Bewerber wäre hiermit ausdrücklich einverstanden. Anders verhält es sich bei Bewerbern, die im Zeitpunkt der Bewerbung in keinem oder in einem bereits gekündigten Arbeitsverhältnis befinden. Hier darf bei den früheren oder jetzigen Arbeitgebern sehr wohl nachgefragt werden, es sei denn der Bewerber würde signalisieren, dass er damit nicht einverstanden wäre. Welche Rückschlüsse dann der potentielle neue Arbeitgeber aus dieser entsprechenden Haltung ziehen wird, braucht wohl nicht näher erörtert zu werden.

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Als in Langen (Hessen) und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.

Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am “Streitwert” ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Die Kanzlei betreut:

das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht

Kontakt:
Anwaltskanzlei Sachse
Fabian Sachse
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