Nachlassverwendung nach eigener Vorstellung

November 07 10:38 2011 Print This Article

Stiftungskapital fließt nicht in Erbschaftssteuer

sup.- Wenn es ums Vererben geht, klaffen bei den Deutschen große Wissenslücken. Rund ein Drittel der Bevölkerung kennt sich nach eigenen Angaben bei Themen wie Testament, Pflichtteil oder der gesetzlichen Erbfolge kaum aus. Und von denjenigen, die konkret ein Erbe erwarten, rechnen 26 Prozent schon jetzt mit Streit über dessen Aufteilung. Dies sind Ergebnisse einer aktuellen Erbschaftsstudie, die das Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführt hat. Die Unwissenheit könnte tatsächlich zum Auslöser für manchen Familienkrach werden. Denn sowohl für Erblasser als auch für Erben wird es immer wichtiger, möglichst gut über ihre Rechte und Pflichten informiert zu sein. Das Erbschaftsvolumen, so ein weiteres Ergebnis der Studie, scheint nämlich in den kommenden Jahren noch umfangreicher zu werden. Und dabei geht es nicht nur um Geld: Wesentlich mehr vermieteter Grundbesitz als heute und vor allem eine größere Anzahl von Eigenheimen werden zukünftig von einer Generation auf die nächste übertragen.
Mit der Zunahme der Erbschaften wächst natürlich auch das Gesamtaufkommen an Erbschaftssteuer. Schon heute sind es jährlich weit über vier Mrd. Euro, die dem Fiskus auf diese Weise zufließen. Und zumindest in diesem Punkt ergab die Allensbach-Studie eine mehrheitsfähige Meinung: 55 Prozent der Deutschen halten die Besteuerung von Erbschaften für grundsätzlich nicht richtig. Aber nur die wenigsten wissen, dass es durchaus legale Wege gibt, über die Verwendung dieser Beträge selbst zu entscheiden statt sie dem Finanzamt zu überlassen. Wer beispielsweise mit einem Teil seines Vermögens eine eigene gemeinnützige Stiftung errichtet, kann auf diese Weise ohne jegliche steuerliche Abzüge wichtige gesellschaftliche Aufgaben unterstützen, die ihm schon immer am Herzen lagen. Dies erfordert keine Millioneneinsätze, sondern macht auch bereits bei kleineren Summen ab ca. 25.000 Euro Sinn. Und mit den Stiftungsaktivitäten muss auch nicht bis zur Testamentseröffnung gewartet werden: Schon zu Lebzeiten kann der Stiftungsgründer mit der Umsetzung des gemeinnützigen Stiftungszwecks beginnen und die Weichen dafür legen, dass diese Arbeit dauerhaft nach seinen persönlichen Vorstellungen fortgesetzt wird. Wer sich umfassender über das Thema “Gründung einer eigenen Stiftung” informieren möchte, kann gegen einen rückadressierten und mit 1,45 Euro frankierten DIN A 4-Briefumschlag bei der Deutschen Stiftungsagentur eine Broschüre anfordern (Deutsche Stiftungsagentur, Gut Gnadental, Nixhütter Weg 85, 41468 Neuss, Tel: 02131 – 525 130, www.stiftungsagentur.de bzw. www.stiftungskooperation.de).

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