Anwalt Frankfurt und Anwalt Bad Homburg – Verkehrsrecht Frankfurt – Kanzlei Sachse

November 25 05:14 2011 Print This Article

Die Fahrerlaubnisverordnung

Aufgrund der zunehmenden Harmonisierung des europäischen Verkehrsrechts, sowie der Grundbestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes 1998 ergangene Fahrerlaubnis-Verordnung regelt, in sehr ins Einzelne gehenden Bestimmungen, das gesamte deutsche Fahrerlaubnisrecht.

Dies wurde auch deshalb nötig, weil in der Europäischen Union die internationalen Fahrerlaubnisklassen übereinstimmend eingeführt und in nationale Vorschriften umgesetzt werden mussten. In die Fahrerlaubnis-Verordnung sind somit insbesondere die Regelungen der verschiedenen Führerscheinrichtlinien der Europäischen Union eingearbeitet.

Die Fahrerlaubnis-Verordnung enthält im wesentlichen Regelungen auf folgenden Gebieten:

die Grundregeln über die Teilnahme am Straßenverkehr (Verkehrstüchtigkeit)
das Führen von Kraftfahrzeugen
die Erlaubnispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
das Führen von Mofas
die Fahrerlaubnisklassen
die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
das Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis bei Neu – und Wiedererteilung
die Sonderbestimmungen für das Fähren von Dienstfahrzeugen
die Fahrerlaubnis auf Probe
das Punktsystem
die Sonderbestimmungen für Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen und die Fahrgastbeförderung
die Fahrerlaubnisregister und das Verkehrszentralregister
die Anerkennung von Personen und Institutionen für bestimmte Aufgaben (Prüfer, MPU-Stellen, Ärzte, Fahrschulen, besondere Aufbauseminaranbieter usw.)
die Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Schließlich gehören zur Fahrerlaubnis-Verordnung eine große Anzahl von Anlagen, die im einzelnen Regelungen enthalten, die für die Durchführung der Verordnung erforderlich sind. Die wichtigsten in den Anlagen geregelten Teilgebiete sind

die Mofa-Prüfbescheinigung
die Umtauschregeln für alte in neue Führerscheine
die Bestimmungen über die Mängel, die zu ganz oder teilweise fehlender Eignung führen können
die ärztliche Eignungsuntersuchung für Lkw- und Busfahrer
die Vorschriften über die Fahrerlaubnisprüfungen
die Führerschein-Muster
die auf dem Führerschein in Feld 12 einzutragenden Schlüsselzahlen (Auflagen, Einschränkungen)
die Bewertung in A- und B-Verstöße für die Probefahrerlaubnis
die Bewertung der Verkehrsverstöße für das Punktsystem
Voraussetzung für die Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung und die Grundsätze für die Durchführung der Eignungsuntersuchung.

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Als in Langen (Hessen), Frankfurt und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.

Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am “Streitwert” ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Die Kanzlei betreut:

das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht

Kontakt:
Anwaltskanzlei Sachse
Fabian Sachse
August-Bebel-Str. 29
63225 Langen
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