Zahnzusatzversicherung: Hoher Schutz auch bei privatärztlicher Versorgung

Dezember 02 09:34 2011 Print This Article

Implantate oder Inlays stehen hoch im Kurs beim Zahnersatz. Doch die Kosten steigen. Mit der Zahnzusatzversicherung kann eine privatärztliche Behandlung weitestgehend abgedeckt werden.

Die gesetzliche Krankenversicherung muss sparen. Es brechen immer mehr Beitragszahler weg, im Gegenzug ist die Zahl der Leistungsempfänger in den letzten Jahren stetig gestiegen. Das bekommen die Versicherten zu spüren – gerade im Bereich Zahnersatz. Aus diesem Grund hat sich Zahnzusatzversicherung zu einer beliebten Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung entwickelt.

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Unter Aspekt der Erhöhung der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) kommt der Zahnzusatzversicherung noch mehr Bedeutung zu. Der Verband der privaten Krankenversicherer rechnet mit einem Anstieg der Kosten bei der zahnärztlichen Versorgung um bis zu 14 bis 20 Prozent. Das wirkt sich auch vor allem auf die Patienten aus, die teilweise eine privatärztliche Behandlung in Anspruch nehmen. Die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung ist hier von nicht betroffen.

In der Regel möchten aber viele Patienten auch trotz der steigenden Kosten nicht auf die privatärztliche Behandlung, auch mit höherwertigen Materialien, verzichten. Das bezieht sich z. B. auf die Versorgung mit Inlays oder Implantaten. Hier steigen die Kosten in der Zukunft, diese können aber mit einer vernünftigen Zahnzusatzversicherung abgefedert werden. Dabei gilt immer zu berücksichtigen: Für wenig Beitrag bietet die Zahnzusatzversicherung auch wenig Leistung. Wer also auf einen Top-Schutz zurückgreifen möchte, muss auch beim Beitrag ein wenig tiefer in die Tasche greifen.

Es gibt eine umfangreiche Tarifauswahl im Bereich der Zahnzusatzversicherung. Vielfach werden ergänzende Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung abgedeckt oder auch Füllungen aus Kunststoff. Eine gute Zahnzusatzversicherung deckt auch bei der Versorgung mit hochwertigem Zahnersatz bis zu 80 oder 90 Prozent ab – ungeachtet wie hoch der befundbezogene Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung ausfällt.

Wem bereits Zähne fehlen, wird die Auswahl der passenden Zahnzusatzversicherung umso wichtiger. Manche Gesellschaften lehnen den Versicherungsschutz für fehlende Zähne komplett ab, wiederum andere Gesellschaften nehmen einen Beitragszuschlag oder erweitern die Leistungsstaffelung. In jedem Fall ist es aber möglich, mit einer hochwertigen Zahnzusatzversicherung fehlende Zähne ersetzen zu lassen.

Manche Gesellschaften locken mit ihren vom Beitrag günstig gestalteten Tarifen. Dabei ist in der Regel die Versorgung im privatärztlichen Bereich eher sparsam gestaltet – teilweise wird nur die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verdoppelt. Teilweise beträgt die Leistungsstaffelung günstiger Tarife auch bis zu sechs Jahre. Erst danach kann eine Leistung ohne Summenbegrenzung in Anspruch genommen werden.

Bildquelle: Michael Horn, www.pixelio.de

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