Inkasso und Forderungsbeitreibung durch Rechtsanwalt Ortenau, Ortenaukreis, Lahr, Offenburg

Januar 26 18:14 2012 Print This Article

Rechtsanwaltsgesellschaft aus Lahr (Ortenau, Ortenaukreis, Offenburg) treibt professionell Forderungen bei.

Inkasso kann jeder! Kann sein – die H&S Inkasso Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kann aber noch viel mehr. Ein herkömmliches Inkassounternehmen kann den Schuldner nur anmahnen, ihn zur Zahlung der offenen Rechnungen auffordern oder im äußersten Fall ein Mahnbescheid für den Gläubiger beantragen. Der H&S Inkasso Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steht dagegen die gesamte Bandbreite des Zivilprozess- und des Zwangsvollstreckungsrechts zur Seite. Das liegt daran, dass die H&S Inkasso Rechtsanwaltsgesellschaft mbH selbst Rechtsanwalt ist. Bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts erhält der Gläubiger alle damit einhergehenden Kosten von seinem Schuldner ersetzt. Erfahrungsgemäß hat die außergerichtliche Mahnung durch ein Inkassobüro weniger Wirkung beim säumigen Kunden, als ein Brief eines Rechtsanwalts. Warum also Zeit verlieren und nicht bereits das außergerichtliche Inkasso durch einen Rechtsanwalt vornehmen lassen?
Der aber wohl größte Vorteil des Inkasso durch einen Rechtsanwalt liegt darin, dass allein dieser berechtigt ist, aus den vielfältigen Möglichkeiten gerichtlichen Vorgehens, das passende für den Einzelfall auszuwählen und umgehend die effektivsten gerichtlichen Schritte einzuleiten. Gerade bei Zahlungsverzug aus Lieferung und Leistung bietet sich z.B. meist die Einleitung einer für den Kläger sehr vorteilhaften Urkundenklage an. Bei diesem Verfahrenstyp können ausschließlich Urkunden, wie Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine u.ä. als Beweis vorgelegt werden; Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten sind nicht zulässig. Wer annimmt, dass der säumige Schuldner ohnehin einem Mahnbescheid widersprechen wird, sollte die Erhebung einer Urkundenklage erwägen. Diese kann aufgrund der übersichtlichen Beweiszulassung erfahrungsgemäß in nur wenigen Wochen durch ein vollstreckbares Urteil abgeschlossen werden. Die Vollstreckung durch Mahnbescheid dauert selbst ohne Widerspruch in etwas genauso lang. Von der Beantragung des Mahnbescheids bis zum Vorliegen eines Vollstreckungsbescheids vergehen üblicherweise 4 -8 Wochen. Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid hat man aber mindestens 3 – 4 Wochen verloren, da die Erhebung der Klage durch einen Rechtsanwalt dann noch immer erforderlich ist. Die H&S Inkasso Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kann im Gegensatz zum herkömmlichen Inkassobüro zwischen den Verfahrenstypen des Zivilprozessrechts auswählen und das für den Gläubiger effektivste auswählen. Im Falle eines widersprochenen Mahnbescheids ist sie aber im Gegensatz zu herkömmlichen Inkassounternehmen in der Lage, nach Freigabe durch den Mandanten, sofort die Klage zu erheben. Eine umständliche Abgabe an einen Rechtsanwalt und die damit einhergehenden zusätzlichen und gegebenenfalls nicht erstattungsfähigen Mehrkosten, entfallen. Im Gegensatz zu Inkassounternehmen darf der Rechtsanwalt den Gläubiger außerdem über die Erfolgsaussichten des Falles, über Verjährung, über insolvenz- und zwangsvollstreckungsrechtliche Fragen sowie über alle weiterführenden rechtlichen Belange beraten. Ein Inkassounternehmen darf das nicht!
Gerade Ärzte und Zahnärzte, Architekten sowie angesehene und bekannte Unternehmen bedienen sich aus Gründen der Seriosität aber auch lieber eines Rechtsanwalts als eines Inkassounternehmens. Seit je her sind Rechtsanwälte und damit auch die H&S Inkasso Rechtsanwaltsgesellschaft mbH an die strengen Regeln des anwaltlichen Berufsrechts gebunden. Daher kommt den von Anwälten Vertretenen eine über Jahrhunderte aufgebaute Standesethik zugute.

Das Anwaltsinkasso ist effektiv, seriös und kostengünstig. Es ist in jeder Hinsicht dem Inkasso durch herkömmliche Inkassounternehmen überlegen. Wieso also nicht gleich die Forderung von H&S Inkasso Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beitreiben lassen?

” rel=”nofollow”>http://www.hs-inkasso.de/

Die H&S Inkasso Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde im Juni 2010 als Ausgliederung aus der Himmelsbach & Sauer Partnerschaft gegründet. Sie befasst sich ausschließlich mit der Beitreibung von Forderungen und kann dadurch höchste fachliche Anforderungen in diesem speziellen Fachgebiet erfüllen.

Kontakt:
H & S Inkasso Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ralph Sauer
Einsteinallee 1
77933 Lahr
kanzlei@hs-inkasso.de
07821 / 98 05 09 – 0
http://www.hs-inkasso.de

view more articles

About Article Author