Immobilien: Neue Regelungen 2012

Januar 27 14:37 2012 Print This Article

Eigentümer von Häusern oder Wohnungen müssen in diesem Jahr mit einigen geänderten Regelungen rechnen. So steigt in manchen Bundesländern die Grunderwerbsteuer, und es gibt eine Steuervereinfachung bezüglich der verbilligten Vermietung. Andere Neuerungen sind zwar in Planung, ihre genaue Ausgestaltung steht jedoch noch nicht in Einzelheiten fest. Zum Teil wirken sich die Änderungen auch auf die Immobilienfinanzierung aus.

Höhere Grunderwerbsteuer
In einigen Bundesländer erhöht sich in diesem Jahr die Grunderwerbsteuer. In Schleswig-Holstein beträgt sie seit dem 1. Januar 5 Prozent, im Saarland 4,5 Prozent. Rheinland-Pfalz wird sie zum 1. März auf 5 Prozent anheben, Sachsen-Anhalt auf 4,5 Prozent und Mecklenburg-Vorpommern plant die Erhöhung von 3,5 auf 5 Prozent zum 1. Juli. Lediglich in Bayern, Hessen und Sachsen bleibt es bei 3,5 Prozent bzw. bei 4,5 Prozent in Niedersachsen. Für Eigenheimerwerber und Häuslebauer in den betroffenen Bundesländern erhöhen sich somit die Kaufnebenkosten im Rahmen einer Immobilienfinanzierung. Wer beispielsweise in der zweiten Jahreshälfte in Mecklenburg-Vorpommern ein Objekt für einen Kaufpreis von 250.000 Euro erwirbt, wird voraussichtlich 12.500 Euro statt 8.750 Euro Grunderwerbsteuer zahlen – eine Mehrbelastung von 3.750 Euro.

Steuervereinfachung bei verbilligter Vermietung
Das Steuervereinfachungsgesetz enthält eine neue Regelung für verbilligte Vermietungen von Wohnungen. Seit Anfang dieses Jahres müssen Vermieter, die verbilligt vermieten, für das Finanzamt nicht mehr die aufwendige Totalüberschussprognose erstellen. Hat der Vermieter mit dem Mieter einen üblichen Mietvertrag geschlossen und beträgt die vereinbarte Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete, so gilt die Vermietung als vollentgeltlich und ermöglicht den vollen Werbungskostenabzug. Liegt die Miete darunter, erkennt das Finanzamt die in Verbindung mit den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angegebenen Werbungskosten, wie beispielsweise Abschreibungen, Zins- oder Verwaltungskosten, nur noch anteilig an. Diese Regelungen gelten sowohl bei Vermietungen an Verwandte als auch an fremde Mieter.

Solarförderung sinkt
Die Vergütung für von privaten Eigentümern produzierten Solarstrom ist gesunken. Wer in der ersten Jahreshälfte 2012 über eine neue Fotovoltaikanlage Strom ins öffentliche Netz einspeist, erhält für kleinere Dachanlagen mit bis zu 30 kW Leistung 24,43 Cent pro Kilowattstunde – 15 Prozent weniger als im Jahr 2011. Zum 1. Juli dieses Jahres will die Bundesregierung die Vergütung noch weiter verringern, der genaue Umfang steht jedoch noch nicht fest. Einfluss darauf wird haben, wie sich der Neuanlagenbau weiterentwickeln wird.

Neue Energieeinsparverordnung
In diesem Jahr wird es eine neue Energieeinsparverordnung (EnEV) geben. Die bisher geltende EnEV 2009 muss überarbeitet werden, weil die Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie Vorgaben enthält, die in Deutschland noch nicht gelten. Diese müssen bis zum Juli 2012 in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der erst 2009 überarbeiteten EnEV war es, den Energie-, Heizungs- und Warmwasserbedarf um zirka 30 Prozent zu senken, mit der nächsten Novelle werden noch einmal verschärfte energetische Anforderungen an Gebäude einhergehen.

Mietrechtsreform
2012 soll es auch eine Mietrechtsreform geben. Genaue Regelungen stehen noch nicht fest, es ist aber auch mit einigen vermieterfreundlichen Änderungen zu rechnen. So soll gelten, dass Mieter, wenn der Vermieter das Gebäude energetisch sanieren lässt, drei Monate kein Mietminderungsrecht haben. Außerdem wird es für Vermieter voraussichtlich leichter Zwangsräumungen durchzuführen, die fristlose Kündigung soll zudem wegen Nichtzahlung der Mietkaution möglich sein.

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