USAinc.de informiert: Fristverlängerung für die Steuererklärung für Firmengründer in den USA

Januar 30 12:06 2012 Print This Article

Firmengründer in den USA müssen die jährliche Steuererklärung im Regelfall zum 15. März eines jeden Jahres abgeben. Fristversäumnisse werden bestraft und führen oft zu unangenehmen Nachfragen der US-Steuerbehörde IRS. Es gibt jedoch die Möglichkeit zur Fristverlängerung um sechs Monate.

Wer in den USA Geschäfte betreibt, muss seine Steuererklärung am 15. Tag des dritten Monats nach Beendigung des Geschäftsjahres abgeben. Da in den meisten Fällen das Geschäftsjahr im Dezember endet, ist der 15. März der wichtigste Steuertermin im Steuerkalender von US-Corporations und Limited Liablity Companies (LLC). Im Vergleich zu anderen Ländern ist diese Frist relativ knapp bemessen. Gerade große US-Firmen können in 10 Wochen kaum einen qualifizierten Jahresabschluss und die benötigten Steuererklärungen erstellen. Deshalb gewährt die Steuerbehörde der USA (IRS) auf Antrag eine Fristverlängerung zur Abgabe der US-Steuererklärung um sechs Monate. Hierbei gilt es aber einige wichtige Punkte zu beachten:

Reichen Sie Ihren Antrag auf Fristverlängerung rechtzeitig ein:
Der Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist muss spätestens zum eigentlichen Steuertermin beim IRS vorliegen.

Keine Bestätigung seitens des IRS:
Nur wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, erhalten Sie hierüber eine schriftliche Nachricht.

Steuern müssen trotzdem gezahlt werden:
Es handelt sich bei dem Antrag auf Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung nicht um eine Möglichkeit, Steuern erst später zu zahlen. Auf Ihrem Antrag müssen Sie nämlich den von Ihnen geschuldeten Steuerbetrag schätzen und diesen Betrag rechtzeitig bezahlen.

Steuererklärung auch bei umsatzlosen US-Corporations und LLCs:
Das IRS verlangt auch von umsatzlosen oder sich noch nicht im operativen Geschäft befindlichen US-Firmen eine Steuererklärung. Über diesen Punkt stolpern viele Firmengründer in den USA. Bitte nehmen Sie diese Pflicht sehr ernst.

Weitere Details und Hinweise zum Thema Firmengründung in den USA finden Sie in unserem Blog für Unternehmer: www.usainc.de/blog

Einen Antrag auf Fristverlängerung zur Abgaben Ihrer US-Steuererklärung stellen wir gerne für Sie. Als Experten für Firmengründungen in den USA (www.USAinc.de) helfen wir Ihnen auch dann, wenn Ihre US-Corporation nicht bei uns gegründet wurde.

USAinc.de berät europäische Unternehmer hinsichtlich einer Firmengründung in den USA. Wir helfen Ihnen dabei, den für Ihren Unternehmenszweck besten Gründungsstaat zu bestimmen und formieren Ihre eigene US-Corporation oder LLC so, dass Sie die von Ihnen verfolgten Ziele optimal erreichen werden. Nutzen Sie unser Angebot der kostenfreien Erstberatung auf http://www.USAinc.de. Wir sprechen Deutsch und Klartext…

Kontakt:
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