Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Auftraggeber – EU-Kommission erhöht Schwellenwerte zum 01.01.2012

Februar 03 09:58 2012 Print This Article

von Rechtsanwältin Jana Henning, Wollmann & Partner GbR, Berlin

Öffentliche Aufträge sind bereits seit längerem im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung zu vergeben. Dies ist jedoch erst ab bestimmten Schwellenwerten zwingend. Die EU-Kommission setzt dabei alle zwei Jahre die Schwellenwerte unter Berücksichtigung der Stabilität des Euro neu fest.

Mit Verordnung Nr. 1251/2011 vom 30.11.2011 (veröffentl. im Amtsblatt der EU L 319) hat die Europäische Kommission die Schwellenwerte für die europaweite Ausschreibung öffentlicher Auftraggeber nach § 98 GWB erneut angehoben. Hiernach sind nunmehr bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ab den folgenden Schwellenwerten öffentliche Ausschreibungen nötig:

Bauaufträge nach der VOB/A: 5.000.000,00 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A und VOF: 200.000,00 EUR
für Sektorenauftraggeber: 400.000,00 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 130.000,00 EUR.

Zwar gilt die EU-Verordnung unmittelbar, allerdings können die EU-Mitgliedsstaaten strengere Maßstäbe für die Vergabe öffentlicher Aufträge festlegen. Bislang haben die neuen Schwellenwerte noch keinen Eingang in die Vergabeverordnung (VgV) gefunden. Nach bisherigen Informationen ist mit einer Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber frühestens im Frühjahr 2012 zu rechnen. Solange gelten in Deutschland folgende Schwellenwerte aus der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) fort:

Bauaufträge nach der VOB/A: 4.845.000,00 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A und VOF: 193.000,00 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 125.000,00 EUR.

Für Sektorenauftraggeber gilt der mit der Verordnung vom 30.11.2011 festgelegte Schwellenwert von 400.000,00 EUR durch Verweisung in § 1 Abs. 2 Sektorenverordnung (SektVO) unmittelbar. Dies bedeutet, dass keine Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber notwendig ist und die neuen europäischen Schwellenwerte auch in Deutschland ab sofort unmittelbare Anwendung finden.

Jana Henning
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