LV-Doktor: Lebensversicherung kündigen – aber richtig

Februar 03 09:59 2012 Print This Article

In Deutschland werden jedes Jahr rund vier Millionen Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträge gekündigt – lange vor dem Laufzeitende. Viele Menschen machen bei dem Kündigen der Lebensversicherung erhebliche Verluste, weil sie viel weniger Geld zurück bekommen, als sie eingezahlt haben. Die bessere Lösung ist: Lebensversicherung kündigen mit LV-Doktor (www.lv-doktor.de), so haben die Verbraucher die Chance, alle eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurück zu bekommen.

Zug/Halle (Saale). 03.02.2012. Mehr als 90 Millionen Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträge existieren in der Bundesrepublik. Fast drei Viertel dieser mit einer Versicherung gekoppelten Kapitalanlagen werden vor dem eigentlich vereinbarten Laufzeitende vorzeitig gekündigt. Zahlt die Versicherung den Rückkaufswert aus, dann ist der Schrecken oft groß: Meist haben die Verbraucher mehr als doppelt so viel eingezahlt, als sie nach der vorzeitigen Kündigung ausbezahlt bekommen. Hier kommt LV-Doktor (www.lv-doktor.de), ein Projekt der proConcept AG, ins Spiel.

Mehr Geld bei Lebensversicherung kündigen

LV-Doktor kündigt kapitalbildende Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträge professionell. Nach dem Kündigen sind die Verbraucher automatisch Mitglied in der LV-Anspruchsgemeinschaft. Diese vereint die Ansprüche von mehr als 80.000 Mitgliedern, die sich durch die Abrechnung ihrer Lebens- oder Rentenversicherung ungerecht behandelt fühlen, weil sie bedeutend weniger ausgezahlt bekommen haben, als sie insgesamt eingezahlt haben. Wird eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung vorzeitig gekündigt, so erhalten die Verbraucher, wenn sie ihren Vertrag kündigen, oft nur einen geringen Teil ihrer über die Jahre eingezahlten Beiträge zurück, von Zinsen ganz zu schweigen. Diesen Umstand findet LV-Doktor mehr als ungerecht und geht in mehreren hundert Verfahren gerichtlich dagegen vor.

Einzelverfahren und Sammelklagen gegen Lebensversicherer

Insgesamt betreibt LV-Doktor (www.lv-doktor.de) aktuell mehr als 550 Musterverfahren, davon sind 25 Verfahren beim obersten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, anhängig. Außerdem betreibt LV-Doktor derzeit 13 Sammelklagen, die die Ansprüche mehrerer hundert geschädigter Lebensversicherungs- und Rentenversicherungskunden vereinen. Sobald eine verbraucherfreundliche, höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, werden alle ähnlich beziehungsweise gleichgelagerten Fällen nachreguliert. All die Menschen, die sich ebenfalls über den mageren Rückkaufswert erzürnt haben, können so, als Mitglied der LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft, ebenfalls ihr Geld zurück bekommen, das ihnen noch zusteht.

Über LV-Doktor

Die im Projekt LV-Doktor (www.lv-doktor.de) organisierte Anspruchsgemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, alle Beiträge plus Zinsen aus ehemaligen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen von den Gesellschaften erstattet zu bekommen. Dazu werden die Ansprüche einer Vielzahl von ehemaligen Versicherungskunden aus gekündigten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, effektiv gebündelt und dann für alle Betroffenen gemeinschaftlich geltend gemacht. Für den einzelnen Verbraucher bedeutet dies eine schlagkräftige Wahrnehmung seiner Interessen.

LV-Doktor übernimmt dabei sämtliche Kosten des Rechtsstreits und trägt das komplette Prozesskostenrisiko. Das Ziel von LV-Doktor ist es, möglichst alle Beiträge von den Gesellschaften erstattet zu bekommen.

Über die proConcept AG

Die proConcept AG (www.proconcept.ag) ist eine internationale Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Durchsetzung des kollektiven Rechtsschutzes von Verbraucherinteressen spezialisiert hat. Die proConcept AG übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus sogenannten Streuschäden und vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von bereits mehr als 80.000 Menschen. Diese setzt die proConcept AG in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien durch – ohne finanzielle Risiken für den einzelnen Verbraucher.

Der Verbraucher muss sich lediglich rechtsverbindlich dem jeweiligen Projekt anschließen und abwarten, bis die Musterverfahren der jeweiligen Anspruchsgemeinschaft abgeschlossen sind und bekommt dann das Geld, welches ihm noch zusteht. TÜV-geprüft: Die proConcept GmbH, Dienstleister der proConcept AG, ist zertifiziert nach ISO 9001:2008.

Kontakt:
proConcept AG
Jens Heidenreich
General-Guisan-Strasse 6
CH6303 Zug
medien@proconcept.ag
0345 47224 2030
http://www.proconcept.ag

view more articles

About Article Author