Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. begrüßt Gesetzesentwurf zur Änderung des Landesabwassergesetzes der Landesregierung nur bedingt

Februar 03 15:18 2012 Print This Article

Dortmund, 03. Februar 2012 – Hinsichtlich der Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen fand im Düsseldorfer Landtag am Donnerstag, 26. Januar 2012, eine erste Lesung der eingebrachten Gesetzesentwürfe statt. Der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. begrüßt den Entwurf der Landesregierung hierbei nur bedingt. Der Gesetzesentwurf der SPD und GRÜNEN kommt zwar den privaten Hauseigentümern entgegen, jedoch nach Auffassung des Verband Wohneigentum nicht umfassend genug.

“Grundsätzlich sollte davon ausgegangen werden, dass die Abwasserleitungen von Gebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten dicht sind und eine Prüfung zunächst nicht erforderlich ist”, so Detlef Erm, Justiziar des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. “Zudem muss sichergestellt werden, dass von den Eigentümern nicht vorzeitig durch kommunale Satzungen Überprüfungen der Abwasserleitungen gefordert werden können.”

Umweltminister Johannes Remmel (GRÜNE) hält an der grundsätzlichen Pflicht fest, dass Abwasserkanäle funktionsfähig und betriebssicher sein müssen. Per Rechtsverordnung sollen Gemeinden ermächtigt werden, über die Prüfung privater Haus- oder Grundstücksanschlussleitungen zu öffentlichen Kanälen entscheiden zu können. Weitere Punkte der Rechtsverordnung sind:

* Beim Neubau von Abwasserleitungen ist stets eine Prüfung erforderlich.

* Bei Gebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten außerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine Prüfung erst bis Ende 2023 notwendig, danach alle 30 Jahre.

* Bei Gebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten ist eine Prüfung notwendig, sofern Feststellungen der Gemeinden oder andere Feststellungen Gefahrenlagen erkennen lassen.

* In Wasserschutzgebieten bleibt bei Gebäuden, die vor 1965 erbaut wurden, die Frist bis 2015 bestehen.

* Ganzheitliche Untersuchungen öffentlicher und privater Abwasserleitungen der Gemeinden werden angestrebt.

* Als Untersuchungsmethode kann auch die drucklose Durchflussprüfung gewählt werden.

* Sanierungsfristen hängen von der Größe des Schadens ab.

Im März ist eine erneute Anhörung im Landtag vorgesehen. Umweltminister Remmel erklärte, sich auch auf Bundesebene für eine Vereinheitlichung der Regelungen einzusetzen.

Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Detlef Erm gerne zur Verfügung.
Telefon: 0231/94 11 38 25; E-Mail: detlef.erm@vwwl.de

Über den Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.

Der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. ist traditioneller Partner für Eigenheimbesitzer im einwohnerstärksten Bundesland und bietet unabhängige Verbraucherinformationen und -beratung rund um Haus und Garten an. Neben der wirksamen Interessenvertretung beinhaltet eine Mitgliedschaft u. a. wichtige Versicherungen für Haus- und Grundbesitz sowie praxisnahe Beratung zu Neu- und Umbauten, zum Energiesparen sowie in Steuerfragen. Zudem veranstaltet der Verband laufend Vorträge, Lehrgänge und Seminare für Wohneigentümer. Derzeit sind rund 136.000 Bauherren und Eigenheimbesitzer Mitglied im Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V., die nach dem gemeinsamen Motto “Einfach gut leben!”.

Weiterführende Links

* Homepage Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.: http://www.verband-wohneigentum.info/sbList.htm?cid=447

* Weitere Presseinformationen Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.: http://www.verband-wohneigentum.info/sbList.htm?cid=527

* Homepage Verband Wohneigentum e.V. (bundesweit): http://www.verband-wohneigentum.de/bv/

Kontakt:
Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.
Thomas Hornemann
Himpendahlweg 2
44141 Dortmund
thomas.hornemann@vwwl.de
0231/94 11 38 ? 0
http://www.verband-wohneigentum.info

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