Gebäudeversicherung: Einschluss von Elementarschäden prüfen

Februar 16 10:05 2012 Print This Article

Für die Gebäudeversicherung ist der Einschluss von Elementarschäden unverzichtbar. Denn die Schäden werden in den nächsten Jahren nach Expertenaussagen noch zunehmen.

Für die eigenen vier Wände ist die Gebäudeversicherung der wichtigste Schutz überhaupt. Kommt es zu einem Schadenereignis, wird durch Gebäudeversicherung gewährleistet, dass die finanziellen Folgen eines Schadens übernommen werden. Das betrifft sowohl eine Reparatur oder auch den Wiederaufbau in gleicher Art und an gleicher Stelle. In Deutschland werden die meisten Gebäudeschäden durch Sturm, Gewitter oder Unwetter ausgelöst. Das Problem dabei ist: Rund zwei Drittel aller Gebäudebesitzer sind nicht mit der Elementarversicherung geschützt, die über den normalen Umfang der Gebäudeversicherung hinaus leistet.

Nach den Bedingungen zur Gebäudeversicherung (VGB 2008) sind Elementarschäden vom Versicherungsumfang ausgeschlossen. Zu den Elementarschäden zählen Schäden, die durch die Gefahren Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Lawinen ausgelöst werden. Der Einschluss dieser Gefahren ist über eine Zusatzklausel möglich. Hierfür wird in der Regel ein Mehrbeitrag zur regulären Prämie erhoben. Informieren Sie sich hier zum Thema Gebäudeversicherung.

Gerade bei den heutigen Wetterverhältnissen muss man immer damit rechnen, dass durch verheerende Witterungsumstände das Haus Schaden nehmen kann. Wird bei einem Starkregen der Keller überflutet, so besteht ohne Elementardeckung kein Schutz durch die Gebäudeversicherung, denn das eindringende Regenwasser oder Grundwasser ist nicht versichert, lediglich Schäden durch Leitungswasser gehören zum normalen Umfang der Gebäudeversicherung. In Deutschland gibt es vier sogenannte Hochwasserzonen. Je nach Risiko erfolgt die Einstufung in eine der vier Zonen. Während in der Zone 1 statistisch betrachtet alle 200 Jahre mit Hochwasser zu rechnen ist, fällt das Risiko in der Zone 4 schon wesentlich höher aus: Theoretisch ist hier alle 10 Jahre mit Hochwasser zu rechnen. Teilweise besteht hier keine Möglichkeit, sich gegen Elementarschäden zu versichern.

Wer über eine ältere Police zur Wohngebäudeversicherung verfügt, sollte sich genau die Bedingungen durchlesen. In Baden-Württemberg war z. B. bis 1994 die Gebäudeversicherung Pflicht, in diesen Altverträgen war die Elementarversicherung automatisch eingeschlossen.

Dass der erweiterte Schutz der Gebäudeversicherung notwendig ist, belegen die Daten, die der Gesamtverband der deutschen Versicherer im Dezember 2011 auf den Tisch gelegt hat. Demnach kam es im Jahr 2010 in Deutschland zu 1,3 Mio. Schäden durch Naturereignisse. Die Schadenshöhe wird insgesamt mit 1,5 Mrd. Euro angegeben. Im Jahr 2012 wollen die deutschen Versicherer auf die Probleme massiv aufmerksam machen, denn die Klimastudie belegt: Extreme Unwetter werden in den nächsten Jahren zunehmen. Langfristig muss in den Sommermonaten immer wieder mit heftigen Niederschlägen gerechnet werden. Schäden, die in der normalen Gebäudeversicherung nicht abgedeckt sind. In Sachsen und Niedersachsen werden gemeinsame Aufklärungskampagnen zusammen mit den Landesregierungen geplant.

Bildquelle: s.media, pixelio.de

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