Rückwärtshypothek: Die eigene Immobilie verrenten

Februar 24 14:58 2012 Print This Article

Nicht jeder Hauseigentümer verfügt im Rentenalter über genügend Einkünfte. Wer seine Immobilie aufgrund dessen zu Geld machen will, muss sie nicht unbedingt verkaufen, sondern kann sie auch verrenten. So verbessert der Eigentümer seine finanzielle Lage und bleibt weiterhin in seinen eigenen vier Wänden wohnen.

In Deutschland ist der Markt für die Immobilienrente noch verhältnismäßig klein. Nur wenige Hauseigentümer haben bisher von dieser Form der “Altersvorsorge” gehört, doch die Nachfrage ist vorhanden und dürfte zukünftig, aufgrund sinkender Rentenbezüge und veränderter Erwerbsbiographien, um einiges ansteigen.

Immobilienrente basiert auf tilgungsfreiem Darlehen

Die Immobilenrente basiert auf einer sogenannten Rückwärtshypothek. Ins Geschäft kommt der Eigenheimbesitzer dabei mit einer Bank oder Versicherung. Er nimmt auf seine Immobilie eine tilgungsfreie Hypothek auf und bekommt das Geld – je nach Anbieter – in monatlichen Beträgen, mehreren Raten oder als Einmalbetrag ausgezahlt. Er bleibt Eigentümer seiner vier Wände und weiterhin darin wohnen. Zurückzahlen muss er das Darlehen, wenn er stirbt, das Haus verkauft oder dauerhaft auszieht. Dann tilgt der Kunde entweder die Darlehens- und Zinsschulden, oder er zahlt nur die Zinsen und die Immobilie wird Eigentum der Bank. Stirbt er vor der Rückzahlung der Hypothek, können die Erben entscheiden, ob sie den Kredit ablösen möchten und das Haus behalten oder ob dieses ins Eigentum der Bank übergeht.

Jeder Anbieter hat eigenes Modell

Die Anzahl der Anbieter von Rückwärtshypotheken ist übersichtlich. Regionale Institute sind u.a. eine Investitionsbank sowie zwei Sparkassen in Hessen und Baden- Würtemberg. Überregional agieren zwei Anbieter aus München und Hamburg seit Anfang dieses Jahres eine Versicherungsgesellschaft, die ihr Modell gemeinsam mit den Volks- und Raiffeisenbanken und einer Bausparkasse. Bei jedem Kreditgeber ist das Verrentungsmodell bezüglich der Auszahlungsweise, Laufzeit, Zins- und Gebührenhöhe anders gestrickt.

Als Kunden kommen in der Regel Eigenheimbesitzer, die mindestens 65 Jahre alt sind und über eine weitestgehend schuldenfreie, selbstgenutzte Immobilie verfügen, in Frage. Doch auch die Lage entscheidet mit, ob das Kreditinstitut die Immobilie überhaupt verrentet. So vergibt ein Anbieter beispielsweise an Rentner in den Neuen Bundesländern, in der Eifel, im Bayerischen Wald oder auf Sylt keine Finanzierung.

Hohe Kosten fallen an

Ob Einmalbetrag oder Zeitrente – Rückwärtshypotheken sind, aufgrund der zu zahlenden Zinsen, Gebühren und Sicherheitsabschläge in der Regel recht teuer. Ebenfalls aus Sicherheitsgründen erfolgt die Beleihung meist nur auf einen Teil der Immobilie, was die Auszahlungen der Bank oder Versicherung weiter reduziert. Trotz allem ist die Rückwärtshypothek für Personen interessant, die Geld aus ihrem Eigentum schöpfen und weiterhin darin wohnen bleiben wollen. Allerdings: Durch die Kosten für den Kredit verringert sich das Immobilienvermögen schnell. Verfügen die Erben nicht über genügend finanzielle Mittel, um das Darlehen zurückzuzahlen, sind sie gezwungen die Immobilie zu veräußern.

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