Private Krankenversicherung

Februar 27 14:23 2012 Print This Article

Private Krankenversicherung für Beamte, Studenten und über 55Jährige

Die Private Krankenversicherung (PKV) ist im Grunde eine Vorsorge für die Kostenübernahme im Krankheitsfall. Zugelassen sind Personen, bei denen keine Versicherungspflicht besteht. Diesem Personenkreis gehören unter anderen Beamte, Selbständige sowie Arbeitnehmer, die ein Einkommen über der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungspflichtgrenze beziehen. Diese Werte werden seit 2003 von der Beitragsbemessungsgrenze unterschieden. Künstler und Journalisten, welche freiberuflich tätig sind, sind hingegen über die Künstlersozialkasse wie ein Arbeitnehmer in einer gesetzlichen Krankversicherung (GKV) bis zur Versicherungspflichtgrenze versichert. Familienmitglieder von PKV Beamte werden ebenfalls beim bestehenden Versicherungsverhältnis mitversichert.

Eine private Krankenversicherung errechnet die jeweiligen Beiträge im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankversicherung in anderer Form. Die privaten Kassen passen die erhobenen Beiträge dem Krankheitsrisiko der versicherten Person an. So kann zum Beispiel einem Raucher ein höherer Beitrag berechnet werden, da dieser bewusst das Risiko eine Gesundheitsschädigung eingeht. Zudem werden die Beiträge nach Alter und Geschlecht ermittelt. Des Weiteren spielt der Gesundheitszustand bei Abschluss des Versicherungsverhältnisses eine tragende Rolle. Bluthochdruck oder andere Schädigungen am Körper führen zur Erhöhung der Mitgliedbeiträge. Ein Teil der einbezahlten Beiträge werden vom Versicherer angespart. Durch die Rücklagen (Altersrückstellung) werden die steigenden Kosten für eine älter werden Person abgedeckt. Durch diese Rückstellungen soll verhindert werden, dass der Versicherungsbetrag durch das steigende Alter erhöht wird.

Derzeit sind Versicherer aus dem privaten Sektor vergleichsweise Günstig, da ein noch junger Bestand der Versicherten kaum gesundheitliche Beschwerden aufweist. Sobald der Jahresdurchschnitt der Mitglieder steigt, müssen die Mitgliedsbeiträge angepasst werden. Die daraus resultierende Kostenspirale machen sich vornehmlich unseriöse Privatversicherer zu nutze. Namhafte Unternehmen bieten häufig Tarif an, die seit mehreren Jahrzehnten auf dem Markt sind und sich bewährt haben. Sollte das nicht der Fall sein, so kann das potentielle Mitglied einer PKV immer noch auf den gesetzlich vorgeschriebenen Standardtarif zurückgreifen. Dieser Tarif orientiert sich an den Leistungen von gesetzlichen Krankenkassen.

Mitglieder der PKV über 55Jahre können in dieses Standardtarif wechseln. Dazu müssen sie jedoch seit mindestens zehn Jahren bei einem privaten Versicherer versichert sein. Dadurch gewinnt die Wahl des passenden Versicherers an Brisanz. Schon am Tag der Antragsstellung sollte man sich im Klaren darüber sein, welcher Versicherer zu den individuellen Vorstellungen passt, um keinen Anbieterwechsel in den Folgejahren riskieren zu müssen. Für Menschen, die das 55. Lebensjahr erreicht haben, ist eine Rückkehr in eine gesetzliche Krankenversicherung kaum möglich.

Die Angebote von privaten Versicherern sind vielseitig und umfangreich. So kann der Versicherungsnehmer aus verschiedenen Tarifen wählen und diese nach eigenen Bedürfnissen miteinander kombinieren. Dazu zählen nicht Tarife die aus ambulanten, stationären und zahnmedizinischen Bereichen stammen. Hierbei handelt es sich um medizinische Gebiete, die als feste Versicherungsleistung vereinbart sind. Darüber hinaus gibt es bei privaten Krankenversicherungen die Möglichkeit Obergrenzen für verschiedene Leistungen festzulegen, die sich wiederum auf den monatlich zu entrichtenden Beitrag auswirken. So kann zum Beispiel für Brillen eine Obergrenze von maximal 250 Euro festgelegt werden. Sollte man die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so kann ein Teil der einbezahlten Beiträge von der PKV zurückerstattet werden. Im Gegensatz zur GKV muss jedes Familienmitglied bei einem privaten Versicherungsunternehmen einzeln mit einem eigenen Betrag versichert werden. Vom Beitrag befreite Personen gibt es nicht.

Im Rahmen der mit einer PKV vereinbarten Leistungen werden in der Regel ein Großteil der Maßnahmen erstattet, die ein GKV nicht oder nur teilweise übernimmt. Als Grundlage hierfür wird die medizinische Notwendigkeit anhand der Behandlung sowie einer eventuell erforderlichen Medikation herangezogen. Bei einem privaten Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer selbst entscheiden ob ein Ein- oder Zweibett-Zimmer reserviert werden soll. Zudem darf der Versicherte einer privaten Krankenversicherung die Klinik frei wählen und die Behandlung durch den Chefarzt einfordern. Zahnersatz, Behandlungen am Kiefer sowie Sehhilfen müssen kostenseitig nicht komplett selbst getragen werden. Zudem kann der Wunsch nach alternativen Behandlungsmethoden bei einer PKV eingereicht werden. Nach einer entsprechenden Bewertung dieser Behandlungsmethoden, können diese in Anspruch genommen werden. Außerdem werden Privatpatienten bevorzugt behandelt, da die behandelnden Ärzte für ihre Arbeit einen höheren Satz berechnen dürfen. Verordnungsvorschriften und Budgets spielen bei einer privaten Versicherung keine Rolle.

Die Kosten im derzeitigen Gesundheitssystem steigen nach wie vor. Durch die bereits erwähnten Altersrückstellungen, den gesetzlichen Zuschlag sowie der Vertragsfreiheit sind PKV´s besser auf den bereits begonnen Wandel in der Alterspyramide vorbereitet. Besonders die Vertragsfreiheit spielt hier eine wesentliche Rolle. Da private Krankenversicherungen um die Gunst von jungen Menschen kämpfen. So können die Beitragssätze niedrig gehalten werden. Die wichtige Beitragsstabilität kann von gesetzlichen Krankversicherungen durch den Fortschritt der Medizin nicht garantiert werden. Daher kann man in den kommenden Jahren erneut von einer Erhöhung der Beiträge ausgegangen werden. Grundsätzlich sollte man jedoch unbedingt beachten, dass ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nur schwer möglich ist. Man darf nicht älter als 55 Jahre alt sein und zudem muss die Versicherungspflicht nachgewiesen werden. Dies kann zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit geschehen.

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