Ausbildungsunterhalt auch nach Schwangerschaftspause

by kai | 28/02/2012 18:37

Karlsruhe/Berlin (DAV). Grundsätzlich haben Kinder während ihrer Ausbildung einschließlich eines Studiums Anspruch auf Unterhalt durch ihre Eltern. Dies gilt auch dann, wenn die Ausbildung wegen einer Schwangerschaft und anschließender Kindesbetreuung unterbrochen werden muss. Über eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 2011 (AZ: XII ZR 127/09) informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Die Tochter verlangte von ihrem Vater http://www.familienanwaelte-dav.de>[1] familienanwaelte-dav.de
Unterhaltsforum:

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.

Kontakt:
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
presse@familienanwaelte-dav.de
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de

Endnotes:
  1. “>http://www.familienanwaelte-dav.de>: http://www.familienanwaelte-dav.de“http://www.familienanwaelte-dav.de/a%20Ausbildungsunterhalt/a.%20Nach%20ihrem%20Abitur%202001%20und%20einem%20sozialen%20Jahr%20war%20sie%202003%20unverheiratet%20Mutter%20geworden.%20Ihr%20Kind%20betreute%20sie%20bis%20September%202006.%20Dann%20nahm%20sie%20ihr%20Studium%20auf,%20das%20sie%20im%20August%202009%20abschloss.%20/ppDie%20junge%20Frau%20hat%20einen%20Anspruch%20auf%20Ausbildungsunterhalt%20auch%20für%20das%20Studium,%20bestätigten%20die%20Karlsruher%20Richter.%20Zwar%20müsse%20das%20Kind%20die%20Ausbildung%20in%20angemessener%20Zeit%20aufnehmen%20und%20abschließen.%20Eine%20Verzögerung%20sei%20aber%20dann%20gerechtfertigt,%20wenn%20diese%20nicht%20vorwerfbar%20sei.%20Dies%20gelte%20auf%20jeden%20Fall%20für%20eine%20Schwangerschaft%20mit%20anschließender%20Kindesbetreuung%20bis%20zum%20dritten%20Lebensjahr.%20%20Bis%20dahin%20sei%20eine%20Betreuung%20des%20Kindes%20durch%20zumindest%20einen%20Elternteil%20geboten.%20Dass%20die%20Tochter%20erst%20nach%20neun%20Monaten%20des%20dritten%20Geburtstages%20das%20Studium%20begonnen%20habe,%20sei%20als%20Übergangszeit%20angemessen.%20Auch%20ein%20soziales%20Jahr%20sei%20als%20Orientierungsphase%20zuzugestehen./ppInformationen:%20a%20href=a%20href=
  2. www.familienanwaelte-dav.de: http://www.unterhaltsforum.de“http://www.unterhaltsforum.de/a%20unterhaltsforum.de%20/a/ppQuelle:br%20/Die%20Familienanwälte%20im%20Deutschen%20Anwaltvereinbr%20/Littenstraße%2011br%20/D-10179%20Berlinbr%20/a%20href=

Source URL: http://www.presseportal.mobi/2012/02/28/ausbildungsunterhalt-auch-nach-schwangerschaftspause/