Urheberrecht schützt Spielpläne nicht

by PRMAXIMUS.de | 13/03/2012 16:36

Urheberrecht schützt Spielpläne nicht Den betreffenden Spielplänen fehle die “Originalität”, so das europäische Gericht, die eine geistige Schöpfung durch das Urheberrecht schützenswert macht.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com führt aus: Der Argumentation des EuGH zufolge ist eine Datenbank dann kein urheberrechtlicher Schutzgegenstand, wenn die Daten nur auf der Grundlage von technischen Regeln hergestellt werden, ohne das Raum für künstlerisches Freiheit bleibt, die aber wichtige Voraussetzung für die Entstehung des urheberrechtlichen Schutzes ist.

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