Kleinunternehmer bei stark schwankenden Umsätzen ohne Umsatzsteuer

by kai | 30/03/2012 07:38

Die Grenzwerte für Kleinunternehmer sind ohne Ausnahme anzuwenden

Die Grenzwerte für Kleinunternehmer sind ohne Ausnahme anzuwenden (Verfügung der OFD-Karlsruhe vom 28.2.2012, S 7460). Nach § 19 UStG ist man Kleinunternehmer, wenn der Umsatz im zurückliegenden Jahr nicht mehr als 17.500 EUR betragen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht überschreiten wird.

Wichtig ist, dass man auch dann umsatzsteuerlicher Unternehmer ist und bleibt, wenn man in einzelnen Jahren keine Umsätze erzielen, aber die Absicht hat, dauerhaft (in späteren Jahren) Umsätze zu erzielen. Das heißt, die Unternehmereigenschaft wird in Jahren ohne Umsätze nicht unterbrochen.

Zum Beispiel, ein Verein richtet alle drei Jahre ein Fest aus, bei dem die Umsätze zwischen 17.500 EUR und 50.000 EUR liegen. Da in den Zwischenjahren keine oder nur minimale Umsätze ausgeführt werden, können die Umsätze aus dem Vereinsfest immer umsatzsteuerfrei bleiben.

Bei stark schwankenden Umsätzen kann es vorkommen, dass man von Jahr zu Jahr Kleinunternehmer ist und die Kleinunternehmereigenschaft wieder verliert. Wenn man konstant steuerpflichtige Umsätze ausführen will, muss man freiwillig zur Umsatzsteuer optieren. Daran ist man fünf Jahre gebunden. Kleinunternehmer müssen selbst einschätzen, welche Situation für sie den höchsten Steuervorteil bringt.

In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater-Pool und assoziierten Partnern des Partnernetzwerks unterstützt der MWS-Buchhaltungsservice Kunden und Mandanten bei allen Aufgaben der Finanzbuchhaltung, Outsourcing der Buchführung, des Rechnungswesens, Jahresabschluss, Bilanz, Einkommenssteuererklärung, Lohnsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung im Bereich von klassischem, temporärem, online und mobilem Buchhaltungsservice im Rahmen des § 6 Abs.4 StBerG.

MWS-Buchhaltungsservice, mit Sitz in Tutzing, ist der Spezialist für externe Finanzbuchhaltung und bietet intelligente Outsourcing- und Supportlösungen buchhalterischer Geschäftsprozesse mit Schwerpunkten Rechnungswesen & Finanzen, Personal & Gehalt sowie Auftrag & Verwaltung.

Effizientes Outsourcing der Lohn-, Gehalt- und Finanzbuchhaltung ist Ihre wegweisende Option für korrekte, sichere, kostengünstigere und termingenaue Abrechnungen rund um Lohn, Gehalt und Steuern.

Sie haben die Wahl

? Klassische Buchhaltung
Sie benötigen Unterstützung bei bestimmten buchhalterischen Arbeiten.

? Temporäre Buchhaltung
Sie benötigen nur zeitlich begrenzte Unterstützung bei bestimmten buchhalterischen Arbeiten oder Auftragsspitzen, Auslastung, Krankheits-, Fehl- oder Urlaubszeiten.

? Online Buchhaltung
Gerne können wir auch auf Basis eines Online Buchhaltungssystems Ihre komplette Buchhaltung digital erstellen. Das Einsparpotential ist enorm – bis zu 70%.

? Mobile Buchhaltung (mobiler Buchhaltungsservice)
Wir übernehmen die von Ihnen gewünschten buchhalterischen Aufgaben vor Ort in Ihrem Buchhaltungssystem.

Welchen unserer Buchhaltungsservices Sie auch nutzen, eines ist sicher: Sie Sparen bis zu 70% der Buchhaltungskosten.

Ob diese moderne Form der Buchhaltung für Sie sinnvoll und kostensparend ist, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

Kontakt:
MWS-Buchhaltungsservice
Monika Walther
Postfach 1216
82324 Tutzing
mws-buchhaltungsservice@gmx.de
08158-3773
http://www.mws-buchhaltungsservice.de

Source URL: http://www.presseportal.mobi/2012/03/30/kleinunternehmer-bei-stark-schwankenden-umsatzen-ohne-umsatzsteuer/