DWS ImmoFlex Vermögensmandat dicht – Öffnung möglich?

April 07 15:22 2012 Print This Article

Schadensersatz für Anleger des DWS Dachfonds.

Für die Anleger des Dachfonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat (ISIN: DE000DWS0N09) war der Start in den April 2012 von der Meldung überschattet, dass seit dem 30.03.2012 die Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft ausgesetzt ist. Daher können die Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat bis auf Weiteres keine Anteile an die DWS zurück verkaufen und auch keine Anteile mehr von dieser erwerben. Die Schließung betrifft einer Pressemeldung der DWS Investments vom 02.04.2012 zufolge auch laufende Anspar- und Entnahmepläne.

Zu den Gründen der Schließung wird in der Pressemeldung der DWS Investments folgendes ausgeführt: “Aufgrund anhaltender Anteilsscheinrückgaben reichen die Liquiditätsbestände des DWS ImmoFlex Vermögensmandat nicht mehr aus, alle Rückgaben zu bedienen. Um weitere Rückgaben anzunehmen, wäre es im aktuellen Marktumfeld nötig gewesen Vermögensgegenstände mit nicht vertretbaren Abschlägen zu veräußern.” Ein offener Fonds muss von Gesetzes wegen geschlossen werden, wenn dessen freie, liquide Mittel weniger als 5 % des Fondsvolumens ausmachen. Bei einem offenen Dachfonds wie dem DWS ImmoFlex Vermögensmandat ist die Dauer einer Schließung unbefristet.

Über 90 % des Fondsvolumens mit Problemen belastet

Die DWS Investments, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bank, konzipierte den Dachfonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat, welcher am 08.10.2007 gestartet wurde. Als Dachfonds investiert der DWS ImmoFlex Vermögensmandat nicht direkt in konkrete Gebäude oder Projekte, sondern in Zielfonds. Laut Jahresbericht 2011 sollen mindestens 51 % dieser Zielfonds Immobilienfonds sein. Diese Mindestquote wird per 29.02.2012 sogar übertroffen: Demnach sind 87,7 % des Fondsvermögens von ca. 102 Mio. Euro in (offenen) Immobilienfonds gebunden. Hinzu kommen Geldmarktfonds, Zertifikate, Anleihen und Aktien.

Auf der Internetseite der DWS (Stand 29.02.2012), auf welcher das Portfolio des DWS ImmoFlex Vermögensmandat genauer aufgeschlüsselt ist, erregt eine Fußnote Aufmerksamkeit: “Derzeit ist bei 9 im Portfolio befindlichen Zielfonds die Anteilsrücknahme ausgesetzt. Dies entspricht einem Anteil von 96,3 % am Portfolio.” Dieser Hinweis bezieht sich auf die ebenfalls geschlossenen Immobilienzielfonds SEB Immoinvest (21 %) und CS Euroreal (20.8 %). Weiterhin investierte der DWS ImmoFlex Vermögensmandat in die offenen Immobilienfonds AXA Immoselect (14,5 %), TMW Weltfonds P (7,6 %), Morgan Stanley P2 Value (6,9 %) und DEGI International (2,5 %). Diese offenen Immobilienfonds wurden bereits endgültig geschlossen und werden momentan abgewickelt.

Hilfe vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Da ein Dachfonds unbefristet geschlossen werden kann, bliebt Anlegern des DWS ImmoFlex Vermögensmandat, die sich jetzt von ihren Anteilen trennen möchten, bis auf Weiteres nur der Verkauf ihrer Anteile an der Börse. Dabei werden allerdings Gebühren fällig. Eine Alternative zum Verkauf an der Börse kann eine rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt des Bank- und Kapitalmarktrechts bieten. Dabei kann abgeklärt werden, ob die Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat die Möglichkeit haben, sich verlustfrei von ihrer Beteiligung an dem Dachfonds zu lösen.

Ein Ansatzpunkt hierfür ist die Überprüfung der Anlageberatung. Es zeigt sich immer wieder, dass diese oft zu wünschen übrig ließ. So versäumten Banken und Anlageberater häufig, die Anleger über die Risiken eines Dachfonds – wie beispielsweise die Möglichkeit einer unbefristeten Schließung – aufzuklären. Wegen der Möglichkeit einer Schließung ist ein Dachfonds wie der DWS ImmoFlex Vermögensmandat auch für Anleger, die jederzeit auf ihr Geld zugreifen möchten, ungeeignet. Auch mussten Anleger über die genaue Höhe eventueller Vermittlungsprovisionen informiert werden. Der Prospekt des DWS ImmoFlex Vermögensmandat, der Anlegern auszuhändigen war, muss gewissen Mindeststandards genügen.

Im Fall, dass eine dieser Pflichten durch die Bank oder den Anlageberater verletzt wurde, bestehen für die Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Dachfonds lösen können und Schadensersatz, im Idealfall verzinst, von Bank oder Anlageberater fordern können. Anleger, die angesichts der Schließung des DWS ImmoFlex Vermögensmandat nicht untätig bleiben wollen, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ausgewiesene Kenntnisse bei Dachfonds und offenen Immobilienfonds. Auch kennen wir uns mit den Zielfonds des DWS ImmoFlex Vermögensmandat und deren Problemen bestens aus.

Weitere Informationen:

DWS ImmoFlex Vermögensmandat Fachanwalt

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

Kontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
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