Abmahnungen wegen Filesharing durch verschiedener Kanzleien

by kai | 13/04/2012 12:57

Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei wurde in den letzten Wochen unter anderem von ihren Mandanten zur Verteidigung von Abmahnungen gegen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München beauftragt.

Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei vertrat in den letzten Tagen unter anderem ihre Mandanten gegen die Faredes Rechtsanwaltsgesellschaft MBH und Ihren Mandant Christian Königseder, weiter gegen die Rasch Rechtsanwälte und deren Mandantin Universal Music GmbH.

Weiter gegen Abmahnungen der Schalast und Partner Rechtsanwälte und Notare aus Frankfurt am Main welche aktuell von der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH mandatiert wird. Weiter gegen Filesharingabmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian, welcher unteranderem als Mandantin derzeit die Daedalic Entertainment GmbH vertritt.

Des Weiteren gegen Kornmeier und Partner und deren Mandantin EMI Music Germany GmbH & Co. KG. Schließlich gegen Denecke von Haxthausen und Partner, welche als Mandantin die DigiRights Administration GmbH derzeit haben.

Unter anderem wurden Werke wie vom Künstler Farid Ban – Der letzte Tag Deines Lebens (Der letzte Tag deines Lebens), Lucenzo & Don Omar – Danza Kuduro und Rihanna – Talk That Talk sowie von Kool Savas – Aura (Germany Top 100 Single Charts) aber auch von Echt mit Glasperlenspiel odervon David Guetta – Titanium und Nothing but The Beat abgemahnt.

Mit besonderem Interesse konnte zum Vorteil der Abgemahnten festgestellt werden, dass die Faredes Rechtsanwaltsgesellschaft MBH, die Kanzlei Denecke von Haxthausen und Partner, sowie die Kanzlei Kornmeier und Partner aktuell unter anderem für lediglich 450,- EUR Vergleichsgebühr abmahnt. Auch Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt derzeit unter anderem für 680,- EUR bzw. für 1250,- EUR ab.

Weiterhin mit gleichbleibendem Vergleichshonorar mahnt die Kanzlei Rasch ab und zwar für 1200,- EUR.Schalast und Partner mahnen derzeit unter anderem für 550,- EUR und sehr einfallsreich mit Schnellzahlerrabatt für nur 430,- EUR ab.

Auch bei Schnellzahlerrabatten ist darauf zu achten, dass in den vorgefertigten Unterlassungserklärungen der Kanzleien oftmals zusätzliche Schuldanerkenntnisse und unangemessene Verpflichtungserklärungen enthalten sein können, welche bei nicht auszuschließenden zukünftigen Urheberrechtsverletzungen für den Abgemahnten sehr teuer werden können.

Auch bei Schnellzahlerrabatten sollten Abmahnungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden[1], bevor eine von der Abmahnkanzlei vorgefertigte Vergleichsannahme und Zahlung, sowie eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ungeprüft unterzeichnet wird. Die Prüfung kann durch einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im IT-Recht vorgenommen werden.

Weitere Informationen im Internet unter http://www.aid24.de[2]

Rechtsanwalt Scholze sowie die AID24 Rechtsanwälte, Mitarbeiter und Kooperationspartner, bieten Ihnen als ARAG-Partnerkanzlei qualifizierte, schnelle, engagierte Bearbeitung, Beratung oder Vertretung.

Kontakt:
AID24 Rechtsanwaltskanzlei
Christoph Scholze
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
0611/97774414

http://aid24.de
Kanzlei@aid24.de

Pressekontakt:
ffm crossmedia
Andreas Klünder
Schweizer Str. 102
60594 Frankfurt am Main
kluender@ffm-x.de
069 48005310
http://www.ffm-crossmedia.de

Endnotes:
  1. Abmahnungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden: http://aid24.de/abmahnung-filesharing
  2. http://www.aid24.de: http://www.aid24.de

Source URL: http://www.presseportal.mobi/2012/04/13/abmahnungen-wegen-filesharing-durch-verschiedener-kanzleien-2/