Wölbern Invest – Fondsanleger bangen weiter um Einlagen

April 19 06:26 2012 Print This Article

Insgesamt vier Wölbern Invest Fonds verweigern sich Teilnahme an Wölbern Liquiditätspool. Wölbern Invest Anleger ziehen gegen Fondsbündelung vor Gericht.

Die ca. 27.000 in insgesamt 24 geschlossene Immobilienfonds aus dem Hause Wölbern Invest investierenden Anleger kommen nicht zur Ruhe. Wie bereits an gleicher Stelle berichtet, hatte Wölbern Invest zu Beginn dieses Jahres die Fondsanleger aufgefordert, zwecks Bündelung des Liquiditätsmanagements der Neugründung einer so genannten Wölbern Liquiditätspool GbR die Zustimmung zu erteilen. Doch statt die erhoffte Mehrheit für die Zusammenlegung der Wölbern Invest Fonds zu erlangen, sieht sich das Hamburger Emissionshaus einer zunehmenden Abwehrfront auf Seiten der um ihre Einlagen bangenden Wölbern Invest Fondsanleger entgegen.

Wölbern Invest Fonds Österreich 4, Polen 1, Holland 52 sowie Deutschland 1 bleiben Liquiditätspool fern

Mittels gerichtlicher einstweiliger Verfügungen konnten sich zwischenzeitlich insgesamt vier geschlossene Immobilienfonds aus dem Hause Wölbern Invest einer Teilnahme an dem geplanten Liquiditätspool zumindest vorläufig verweigern: Im Einzelnen sind dies die Wölbern Invest Immobilienfonds Österreich 4, Polen 1, Holland 52 sowie Deutschland 1. Die Wölbern Invest Gesellschafter der vorgenannten geschlossenen Immobilienfondsbeteiligungen waren nicht bereit, durch den Beitritt in den Wölbern Invest Liquiditätspool wirtschaftlich in Schieflage geratene Wölbern Invest – Fonds finanziell auffangen und für deren Liquiditätsunterdeckung eintreten zu müssen.

Wölbern Invest Österreich 3 : Liquiditätspoolteilnahme birgt Risiko für Wölbern Invest Anleger

Dass die Sorge der sich zumindest vorläufig mit Erfolg gegen die Teilnahme am Wölbern Invest Liquiditätspool verwahrten Wölbern Invest Immobilienfonds Österreich 4, Polen 1, Holland 52 sowie Deutschland 1 nicht unbegründet ist, zeigt das Beispiel des dem Liquiditätspool bereits beigetretenen und seitens Wölbern Invest 2003 aufgelegten Immobilienfonds Österreich 3. Dieser geschlossene Immobilienfonds wird 2013 den dem Wölbern Fonds bis dato sichere Einnahmen bescherenden Hauptmieter – die Wiener Wirtschaftsuniversität – verlieren. Experten der Fondszeitung rechnen in der aktuellen Ausgabe nicht damit, dass Wölbern Invest den Ausfall der Wirtschaftsfakultät ohne finanzielle Einbussen für deren Fonds Österreich 3 wird hinnehmen können. Hintergrund dieser Einschätzung ist laut Fondszeitunganalysten die rasche Neuvermietungen erschwerende Lage der Österreich 3 Immobilien in einem als “schwierig” eingestuften Stadtentwicklungsprojekt der österreichischen Bundeshauptstadt.

Auch Teilnahme des Wölbern Invest Holland 64 an Liquiditätspool ungewiss

Die Anleger der in die vier bislang dem Liquiditätspool fern gebliebenen Wölbern Invest Fonds Österreich 4, Polen 1, Holland 52 sowie Deutschland 1 investierten Fondsanleger dürften sich zudem bei einer derzeit noch ungewissen Teilnahme des in finanzielle Schieflage geratenen Holland 64 in ihren Befürchtungen bestätigt fühlen. Wie bereits an gleicher Stelle zu einem früheren Zeitpunkt berichtet, liegt die Wölbern Invest Geschäftsführung derzeit mit der Gläubigerbank im Streit um eine im Zuge einer Objektneubewertung hervorgerufene deutliche Wertherabstufung der Wölbern Invest Holland 64 – Fondsimmobilien und einer hieraus resultierenden Verletzung der so genannten loan to value Klausel. Kommt es im Zuge der derzeit zwischen den Holland 64 Verantwortlichen und der Gläubigerbank geführten Gesprächen zu keiner raschen Einigung, drohen dem finanziell angeschlagenen Wölbern Invest Immobilienfonds Sondertilgungen und – bei bestehender wirtschaftlicher Schieflage – schlimmstenfalls der komplette Zahlungsausfall.

Über die weitere Entwicklung werden wir an dieser Stelle berichten.

Haftung für falsche Beratung

Betroffene Wölbern Invest-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten Wölbern Invest-Anleger von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von geschlossenen Fonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (Kick-back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen.

Was können betroffene Wölbern Invest-Anleger jetzt tun?

Betroffene Anleger von problematischen Wölbern Invest Fonds haben die Möglichkeit, deren in Betracht kommenden Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen.

Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert.
Die Kanzlei engagiert sich seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.

Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet.

Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.

Kontakt:
Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann
Andreas Frank
Freihofstrasse 6
73732 Esslingen
a.frank@hh-h.de
0711-9308110
http://www.hh-h.de

view more articles

About Article Author