Vollzeitarbeit ab dem vierten Lebensjahr des Kindes für Alleinerziehende zumutbar

by kai | 22/04/2012 18:33

Karlsruhe/Berlin (DAV). Ab Beginn des vierten Lebensjahres des Kindes müssen Alleinerziehende in der Regel Vollzeit arbeiten. Die Weiterzahlung des http://www.familienanwaelte-dav.de>[1] familienanwaelte-dav.de
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