Einfachere Bilanzen für Kleinstunternehmen

April 28 08:06 2012 Print This Article

MWS-Buchhaltungsservice Praxis-Tipp

Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister in Brüssel verabschiedete am 21.02.2012 die sogenannte “Micro-Richtlinie” mit den Stimmen Deutschlands. Ziel der Regelung ist es, besonders den kleinsten Unternehmen bürokratische Lasten bei der Erstellung von Bilanzen abzunehmen. Die jetzt von Deutschland noch umzusetzende Richtlinie enthält u.a. folgende Erleichterungen:

– Befreiung von bestimmten Bilanzierungspflichten (Der umfangreiche Anhang zur Bilanz muss von Kleinstunternehmern z.B. nicht mehr erstellt werden)

– Einschränkung der Veröffentlichungspflicht (Die Offenlegung von Kleinstunternehmen ist nicht mehr zwingend erforderlich; der Jahresabschluss muss nur noch an das Register übersandt werden)

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Von den vorgesehenen Befreiungen profitieren Kleinstunternehmen. Dazu müssen mindestens zwei von den folgenden drei Schwellenwerten unterschritten werden: Bilanzsumme 350.000 EUR, Jahresumsatz 700.000 EUR und zehn Mitarbeiter, so Monika Walther, Inhaberin und Geschäftsführerin, MWS-Buchhaltungsservice, Tutzing.
Somit werden die Vorteile des Outsourcing der Finanzbuchhaltung an einen Buchhaltungsservice Unternehmen sehr deutlich. Effizientes Outsourcing der Lohn-, Gehalt- und Finanzbuchhaltung ist die wegweisende Option für korrekte, sichere, kostengünstigere und termingenaue Abrechnungen und Archivierung der Belege rund um Lohn, Gehalt und Steuern.

MWS-Buchhaltungsservice ist Spezialist für externe Finanzbuchhaltung und intelligente Outsourcing- und Supportlösungen buchhalterischer Geschäftsprozesse mit Schwerpunkten Rechnungswesen & Finanzen, Personal & Gehalt sowie Auftrag & Verwaltung.

In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater-Pool und assoziierten Partnern des Partnernetzwerks unterstützt Mandanten bei allen Aufgaben der Finanzbuchhaltung, Outsourcing der Buchführung, des Rechnungswesens, Jahresabschluss, Bilanz, Einkommenssteuererklärung, Lohnsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung im Bereich von klassischem, temporärem, online und mobilem Buchhaltungsservice im Rahmen des § 6 Abs.4 StBerG.

MWS-Buchhaltungsservice, mit Sitz in Tutzing, ist der Spezialist für externe Finanzbuchhaltung und bietet intelligente Outsourcing- und Supportlösungen buchhalterischer Geschäftsprozesse mit Schwerpunkten Rechnungswesen & Finanzen, Personal & Gehalt sowie Auftrag & Verwaltung.

Effizientes Outsourcing der Lohn-, Gehalt- und Finanzbuchhaltung ist Ihre wegweisende Option für korrekte, sichere, kostengünstigere und termingenaue Abrechnungen rund um Lohn, Gehalt und Steuern.

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Ob diese moderne Form der Buchhaltung für Sie sinnvoll und kostensparend ist, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

Kontakt:
MWS-Buchhaltungsservice
Monika Walther
Postfach 1216
82324 Tutzing
mws-buchhaltungsservice@gmx.de
08158-3773
http://www.mws-buchhaltungsservice.de

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