Unfall im Straßenverkehr: Erst sichern, dann helfen!

April 30 15:04 2012 Print This Article

So sinkt das Gefahrenpotenzial durch eine Unfallstelle. Wenige Maßnahmen – großer Sicherheitsgewinn. Kühlen Kopf bewahren – auch im Notfall.

Bad Windsheim (ARCD), 25. April 2012 – Bei der Frage, was zu tun ist bei einem Unfall, denken viele spontan an Erste Hilfe. Doch bevor diese geleistet wird, ist es zunächst wichtig, die Unfallstelle abzusichern. Immer wieder kommen Opfer, Helfer und unbeteiligte Dritte durch ungesicherte Unfallstellen zu Schaden. Der ARCD und das Unfallmeldeportal “>www.vrvz.de fassen zusammen, worauf beim Absichern einer Unfallstelle zu achten ist.

1. Warnblinkanlage und Warnleuchten einschalten!
Bei Dunkelheit empfiehlt es sich, die Unfallstelle mit Fahrlicht zusätzlich auszuleuchten, um den nachfolgenden Verkehr und den Gegenverkehr zu warnen.

2. Fahrzeuge nach Möglichkeit am rechten Fahrbahnrand abstellen und Rettungsgasse freihalten!
Helfer sollten mit ihrem eigenen Fahrzeug in einem Sicherheitsabstand von 10 bis 20 Metern vor dem Unfallort anhalten und sofort ihre Warnblinker einschalten. Dabei vorsichtig bremsen, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden.

3. Sofort Warnweste anlegen!
Beim Verlassen ihres Fahrzeugs sollten sich vor allem Helfer besonders umsichtig verhalten, den übrigen Verkehr beachten und am besten schon im Auto eine Warnweste anziehen.

4. Warndreieck deutlich sichtbar am rechten Fahrbahnrand und in ausreichendem Abstand zum Unfallort aufstellen!
Die empfohlenen Mindestabstände zum Unfallort sind einzuhalten: innerorts 50, außerorts 100 und auf der Autobahn 200 Meter. An unübersichtlichen Stellen wie Kurven oder Bergkuppen sollte das Warndreieck stets ein gutes Stück davor positioniert werden.
Sicherheitstipp: Das Warndreieck gleich nach dem Auspacken aufklappen und auf dem Weg zum Aufstellort vor die Brust halten.

5. Immer entgegen der Fahrtrichtung laufen!
Am Fahrbahnrand geht man am sichersten – am besten noch hinter einer Leitplanke!

Nach dem Absichern der Unfallstelle muss unverzüglich dem oder den Verletzten Erste Hilfe geleistet werden. Gibt es mehrere Unfallhelfer, kann einer die Unfallstelle sichern, während die anderen unmittelbar helfen. Allgemein gilt: Ruhe bewahren und besonnen handeln!

Weitere Informationen zum Absichern von Unfallstellen finden Sie unter unfall-absichern.

Verkehrsrecht-Verzeichnis

Kontakt:
VRVZ GmbH
Lazar Vesin
Kantstraße 38
22089 Hamburg
vesin@vrvz.de
040-21976338
http://www.vrvz.de

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