US-Finanzgericht: Angestellte des deutschen Verteidigungsministeriums mit Wohnsitz in den USA unterliegen der dortigen unbeschränkten Steuerpflicht

Mai 11 13:44 2012 Print This Article

(Dresden, 09. Mai 2012) Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts der USA unterliegen deutsche Staatsbürger, die ihren Wohnsitz in den USA haben und die Green Card besitzen, selbst dann der dortigen unbeschränkten Steuerpflicht, wenn sie für das das deutsche Verteidigungsministerium in den USA tätig sind.

(Dresden, 09. Mai 2012) Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts der USA unterliegen deutsche Staatsbürger, die ihren Wohnsitz in den USA haben und die Green Card besitzen, selbst dann der dortigen unbeschränkten Steuerpflicht, wenn sie für das das deutsche Verteidigungsministerium in den USA tätig sind.

In einem konkreten Fall berief sich eine Steuerzahlerin auf einen entsprechenden Passus im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland und erklärte, dass sie für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland tätig sei und sich nur vorübergehend in den USA aufhalte. Daher dürfe ihr Arbeitseinkommen nicht von den USA besteuert werden. Das Finanzgericht widersprach der Ansicht der Steuerzahlerin und urteilte, dass sie sich aufgrund des Besitzes einer Green Card nicht nur vorübergehend in den USA aufhalte, sondern als dort dauerhaft ansässig gelte. Damit unterliege sie der unbeschränkten Steuerpflicht in den USA. Green Card Besitzer werden, wie die Staatsbürger der USA auch, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort weltweit unbeschränkt besteuert.

Welche Konsequenzen dieses Urteil auf Green Card Besitzer hat, weiß Certified Public Accountant Achim Weber, der in Dresden und Chicago eine Fachkanzlei für US-amerikanisches Steuerrecht unterhält. Die Kanzlei berät in Fragen des US-Steuerrechts, unter anderem auch in der Besonderheit der Besteuerung von Green Cards.

Über die Fachkanzlei
Die Leistungen der in Chicago und Dresden ansässigen Fachkanzlei für US-amerikanisches Steuerrecht Achim Weber richten sich an US-Staatsbürger und Green Card Besitzer, Personen mit Einkünften aus den USA und Unternehmen mit Niederlassungen in den USA sowie an Gründer. Das Angebot erstreckt sich von der klassischen Erstellung der privaten oder geschäftlichen Steuererklärung nach US-Steuerrecht über die Steuerplanung, steuerliche Beratung bei geplanten Investitionen, Gründung von Niederlassung oder Existenzen bis hin zur Für Investoren in den USA ist die Kanzlei als zertifizierter Agent zur Beantragung einer persönlichen US-Steuernummer zugelassen.

Die Leistungen der in Chicago und Dresden ansässigen Fachkanzlei für US-amerikanisches Steuerrecht Achim Weber richten sich an US-Staatsbürger und Green Card Besitzer, Personen mit Einkünften aus den USA und Unternehmen mit Niederlassungen in den USA sowie an Gründer. Das Angebot erstreckt sich von der klassischen Erstellung der privaten oder geschäftlichen Steuererklärung nach US-Steuerrecht über die Steuerplanung, steuerliche Beratung bei geplanten Investitionen, Gründung von Niederlassung oder Existenzen bis hin zur Für Investoren in den USA ist die Kanzlei als zertifizierter Agent zur Beantragung einer persönlichen US-Steuernummer zugelassen.

Kontakt:
Achim Weber ? Certified Public Accountant
Achim Weber
Bautzner Landstraße 29
01324 Dresden
info@weber-cpa.com
+49 351-2655-3781
http://www.weber-cpa.com

view more articles

About Article Author