SEB Immoinvest, CS Euroreal – Schadensersatz für Anleger, Fachanwalt berät

Mai 25 12:16 2012 Print This Article

Anlegeranwalt und Fachanwalt berät Anleger zu Schadenserstaz

Am Nachmittag des 21.05.2012 stand fest, dass das Experiment, die Anleger des CS Euroreal über die Zukunft des offenen Immobilienfonds entscheiden zu lassen, gescheitert ist. Am Probehandelstag überstiegen die Rückgabewünsche der Anleger “die zur Verfügung stehende Liquidität signifikant”, gab das Management des CS Euroreal in einer Medienmitteilung vom 21.05.2012 bekannt. Daher gebe “es keine Alternative zur Auflösung”, so der Geschäftsführer Karl-Heinz Heuß von der Credit Suisse Asset Management Immobilien KAG. Zuvor wurde bereits der SEB Immoinvest geschlossen und wird nun aufgelöst.

Das Flaggschiff CS Euroreal erleidet am Probehandelstag Schiffbruch

Nach der zweijährigen Schließung des CS Euroreal, während der die Anleger keine Anteile zurückgeben konnten, war der offene Immobilienfonds dem Ansturm der Anleger nicht gewachsen. Die Konsequenz ist das Aus des CS Euroreal. Bereits wenige Tage zuvor war der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest ebenfalls nach einem durch die Anleger bestimmten Testhandelstag endgültig aufgelöst worden. Jetzt befinden sich 2 Flaggschiffe der Branche in der Abwicklung. Zusammengefasst repräsentieren der CS Euroreal und der SEB Immoinvest ein Immobilienvermögen von über 12 Mrd. Euro.

Während der bis April 2017 andauernden Abwicklung werden die Immobilien des CS Euroreal veräußert. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden im Halbjahresrhythmus an die Anleger ausgezahlt. Wie viel Geld die Anleger bei den Auszahlungen erhalten werden, bemisst sich daran, wie viele und wie erfolgreich das Management des CS Euroreal die Fondsimmobilien veräußern kann. Die genauen Auszahlungstermine stehen noch nicht fest.

SEB Immoinvest Auflösung läuft bereits

Vor 2 Wochen scheiterte das Experiment, den offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest auf Probe zu öffnen. Da zu viele Anleger des offenen Immobilienfonds ihre Anteile zurückgeben wollten, führte dies zum Aus des SEB Immoinvest. Das Management des SEB Immoinvest wird den offenen Immobilienfonds bis April 2017 abwickeln. Die Immobilien des Fonds werden verkauft und die Verkaufserlöse werden im Halbjahresrhythmus an die Anleger ausgezahlt. Insgesamt verfügt der SEB Immoinvest über Immobilien im Wert von 6,1 Mrd. Euro. Doch zunächst wird im Juni 2012 ein Fünftel des Vermögens des SEB Immoinvest an die Anleger ausgezahlt. Die Höhe der folgenden Auszahlungen bemisst sich daran, wie erfolgreich das Management die Immobilien des Fonds veräußern kann.

Alternativen zur Abwicklung: Interessengemeinschaft – Schadensersatzklage

Es kommen oft verschiedenste Ansprüche der Anleger von SEB Immoinvest und CS Euroreal in Frage:

1. Schadensersatz wegen Falschberatung gegen die beratende Bank oder sonstige Berater.
2. Schadensersatz wegen Prospektfehlern und aufgrund des Investmentgesetzes.

Bei einer Falschberatung macht eine Interessengemeinschaft wenig Sinn, weil hier vom Gericht der Einzelfall überprüft werden muss. Selbst wenn gemeinsame Prozesse geführt werden, können die Gerichte die einzelnen Prozesse abtrennen, so dass schlussendlich doch jeder Anleger einzeln klagen muss.

Ganz anders sieht dies jedoch bei Prospektfehlern aus. Hier ist es sehr sinnvoll, möglichst viele Anleger zu bündeln. So kann ein Musterverfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten geführt werden, welches dann Geltung hat für alle anderen Anleger, die auch ein Verfahren führen. Eine Sammelklage wie in den USA gibt es in Deutschland aber nicht. Möglicherweise kann aufgrund der Bündelung der Anleger auch ein Stillhalteabkommen mit dem zum Schadensersatz Verpflichteten geschlossen werden, so dass zunächst nur wenige Anleger klagen müssen. Außerdem haben viele Anleger gegen die Finanzlobby sicher mehr Schlagkraft als wenn einzelne Anwälte nur einzelne Anleger vertreten. Die Kritiker solcher Gemeinschaften können dies sicher nicht abstreiten.

Im zweiten Fall ist eine solche Gemeinschaft natürlich sehr sinnvoll, da auch die Rechtsanwälte, die eine solche Gemeinschaft anführen, mit der Anlage und den Problemen bestens befasst sind, im Vergleich zu Anwälten, die nur sehr wenige Anleger vertreten. Dies sollte jedem, auch den Kritikern, einleuchten.

Anleger, die eine Alternative zur langjährigen Abwicklung suchen, sollten sich der Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal oder des SEB Immoinvest anschließen. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem CS Euroreal oder dem SEB Immoinvest und deren speziellen Problematiken. Es werden bereits hunderte Anleger beraten und vertreten. Es wurde außerdem bereits erste Urteile bei offenen Immobilienfonds erstritten durch die Kanzlei.

Zusätzlich können Anleger des CS Euroreal auch individuell Ansprüche wegen Falschberatung geltend machen, Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen reichte bereits Schadensersatzklagen für Anleger, die in den CS Euroreal und den SEB Immoinvest investierten, bei Gericht ein, da in nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Der offenen Immobilienfonds CS Euroreal startete vor 20 Jahren im April 1992. Vertrieben wurde der CS Euroreal von freien Beratern und Banken wie der Postbank. Der SEB Immoinvest wurde von der DVAG (Deutsche Vermögensberatung) und der SEB Bank (Santander) vertrieben. In vielen Fällen sollte die Investition in den CS Euroreal und des SEB Immoinvest der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen.

Weiterlesen unter:

CS Euroreal Anlegergemeinschaft

SEB Immoinvest Anlegergemeinschaft

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Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

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