Witwergeld auch für Lebenspartner

by kai | 05/06/2012 19:39

Mannheim/Berlin (DAV). Nach dem Tod eines Beamten steht seinem Lebenspartner, der mit ihm in einer eingetragenen http://www.familienanwaelte-dav.de>[1] Hinterbliebenenversorgung sei mit der EU-Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie unvereinbar. Die Richtlinie gelte auch für die Hinterbliebenenversorgung von Beamten, denn diese Versorgung sei Teil des Arbeitsentgelts eines Beamten. Die unterschiedliche Behandlung “verpartnerter” Beamter im Vergleich zu verheirateten sei eine Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung. Beide Gruppen befänden sich in einer vergleichbaren Lage. Das gelte mindestens für den Zeitraum seit Inkrafttreten einer Gesetzesänderung im Lebenspartnerschaftsrecht am 01. Januar 2005. Seither bestünden hinsichtlich der gegenseitigen Unterhalts- und Beistandspflichten keine maßgeblichen Unterschiede mehr zwischen Lebens- und Ehepartnern.

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Endnotes:
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