Windenergie: Repowering-Potenzial in Deutschland

Juli 10 13:03 2012 Print This Article

Windenergie: Repowering-Potenzial in Deutschland

(NL/1138624027) Regenburg, 10. Juli. Für die Energiewende gilt Windkraft als tragende Säule. So deckt laut Bundesverband Windenergie (BWE) bereits eine 2 %-ige Nutzung der deutschen Landfläche für Windenergie gut 65 % des bundesweiten Stromverbrauchs. Neben dem verstärkten Ausbau im Binnenland bietet vor allem Repowering* für den weiteren Leistungszubau große Chancen. Denn Branchenexperten erwarten durch Repowering eine Halbierung der Anlagenzahl, eine verbesserte Netzverträglichkeit und vor allem eine Verdopplung der Leistung sowie eine Verdreifachung des Stromertrags. Nach Angaben des BWE entstünde so ein jährlicher Markt von bis zu 1.000 Megawatt (MW), das entspricht 1,5 Mrd. Euro Umsatz pro Jahr. Dabei verfügt vor allem der norddeutsche Raum über Repowering-Potenzial, da hier inzwischen veraltete Anlagen sukzessive ersetzt werden können. Eine Einschätzung hierzu liefert Lacuna-Vorstand Thomas Hartauer im folgenden Artikel.

Repowering ein Markt mit Potenzial
Repowering will eine optimierte Ausnutzung der verfügbaren Standorte erreichen, indem die installierte Leistung erhöht wird, erläutert Thomas Hartauer den Grundgedanken. Vor diesem Hintergrund werden vorrangig ältere Windenergieanlagen (WEA) mit geringer Leistung durch moderne und leistungsstärkere Multi-Megawatt-Anlagen ersetzt. Bereits 2011 wurden 116 WEA mit einer Gesamtleistung von 55 MW durch nur 80 moderne WEA mit einer wesentlich höheren Gesamtleistung von 183 MW ausgetauscht. Auf diese Weise bestätigt sich der vom BWE erwartete Anstieg der durchschnittlich installierten Nennleistung pro WEA von 1,2 MW (Stand 2008) auf bis zu 3-6 MW in den kommenden Jahren. Für 2012 rechnet der Verband mit weiteren gut 9.300 Anlagen insgesamt etwa 6.100 MW , für die ein Repowering infrage kommt.

Wirtschaftliche Anreize für Repowering
Betreiber müssen sich bei Repowering auf Neuinvestitionen einstellen, die sich beim Einsatz moderner Windenergieanlagen der 2- bis 3-MW-Klasse auf mehrere Millionen Euro belaufen, so Hartauer. Aber Beträge dieser Größenordnung werden in der Regel nur dann investiert, wenn es entsprechende Anreize gibt. Mit dem EEG 2012 wurde ein solcher Bonus festgeschrieben, der mit der Erhöhung der Anfangsvergütung zu einer deutlichen wirtschaftlichen Verbesserung von Repowering-Projekten führen soll.

Doch nicht nur für die Betreiber von Windparks, auch für die Gemeinden, in denen ein Repowering-Projekt umgesetzt werden soll, bietet sich ein finanzieller Mehrwert. So ist bereits seit 2009 ein neues Gewerbesteuergesetz in Kraft, das den Standortgemeinden von Windparks mindestens 70 % des Gewerbesteueraufkommens rechtlich zuspricht. Die restlichen 30 % erhält die Kommune, in der der Sitz der Betreibergesellschaft liegt. Darüber hinaus haben Landkreise durch Repowering-Projekte die Möglichkeit, Fehlplanungen aus der Anfangszeit zu korrigieren und so bspw. inzwischen ratifizierte Naturschutzbestimmungen beim Bau neuer WEA umzusetzen.

Hürden für Repowering
Genehmigungsrechtliche Restriktionen erschweren allerdings den Prozess. Besonders Höhenbegrenzungen und Abstandsregelungen schränken das Repowering-Potenzial in Deutschland erheblich ein, erklärt Thomas Hartauer. So haben Onshore-Windenergieanlagen inzwischen Gesamthöhen von gut 120-140 m erreicht. Vielerorts aber liegen die von den Landkreisen festgesetzten Begrenzungen hierfür bereits bei 100 m. Darüber hinaus müssen Anlagen, die eine Höhe von 100 m überschreiten, aufgrund des Flugverkehrs mit einer speziellen Beleuchtung ausgerüstet sein. Anwohner fühlen sich durch die im Nachthimmel gut sichtbaren Lichter jedoch häufig gestört, so der Lacuna-Vorstand. Daher entwickeln Fachleute bereits Lösungsansätze. So arbeitet bspw. der BWE an der Reduzierung der Leuchtstärke und dem Einsatz spezieller Radarsysteme. Hinsichtlich der auf regionaler Ebene eher willkürlich festgelegten Abstandsregelungen seien nach Hartauer künftig klare Richtlinien notwendig, wie sie z.B. die flexiblen und sachlich begründeten bundesgesetzlichen Regelungen des Immissionsschutzes vorgeben.

Fazit
Aus meiner Sicht ist Repowering unter den aktuellen technologischen Voraussetzungen neben dem Onshore-Ausbau an Binnenstandorten eine tragfähige Lösung, den weiteren Leistungszubau von Windenergie voranzutreiben, so Thomas Hartauer. Das neue EEG hat hierzu erste Hürden genommen und Repowering-Anreize geschaffen, die es für Anlagenbetreiber attraktiv machen, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen. Dennoch fehlen vor allem im genehmigungsrechtlichen Umfeld klare Richtlinien, ohne die das Potenzial nur sehr eingeschränkt ausgeschöpft werden kann, resümiert Hartauer.

*Infokasten:
Windenergieanlagen, die für ein Repowering infrage kommen, müssen mindestens 10 Jahre alt sein. Zudem muss eine neue Anlage mindestens die doppelte Leistung der zu ersetzenden Anlage bringen, darf aber das Fünffache der Leistung nicht überschreiten. In diesem Punkt hat das EEG 2012 die Vorgaben gelockert, denn zuvor musste eine neue WEA mindestens die dreifache Leistung der ersetzten Anlage erbringen. Weiterhin ist es erforderlich, die modernen WEA im gleichen oder benachbarten Landkreis zu errichten wie die Anlagen, die sie ersetzen. Auch hier galt vor 2012 eine strengere Regelung, denn alter und neuer Landkreis mussten identisch sein.

Folgende Varianten des Repowering sind denkbar:
1. Eine Einzelanlage wird abgebaut und am selben Standort durch eine neue WEA ersetzt.
2. Eine einzelne oder sämtliche WEA eines Windparks werden abgebaut und auf der zuvor bereits genutzten Fläche durch neue WEA ersetzt.
3. Viele Einzelanlagen aus einer Region (Gemeinde, Landkreis oder angrenzende Landkreise) werden abgebaut und durch neue WEA an wenigen Einzelstandorten (weniger als zuvor im bereits genutzten Gebiet) ersetzt.
4. Viele Einzelanlagen in einer Region (s.o.) werden abgebaut und durch neue WEA in einem neu ausgewiesenen Gebiet ersetzt.
5. Einzelne oder alle WEA eines Parks werden abgebaut und auf der bereits genutzten Fläche durch neue WEA ersetzt, zusätzlich erfolgt eine Erweiterung der ausgewiesenen Fläche, um bestehende Einzelanlagen durch neue WEA zu ersetzen.
Hinweis: Wenn Betreiber und/oder Kommunen die Anlagen an einem neuen Standort errichten möchten, müssen neue Flächen für Windparks ausgewiesen werden. Zusätzlich braucht es neue Gutachten und auch die Abstimmung mit Anwohnern muss erneut realisiert werden.

Weitere Informationen unter “>www.lacuna.de und “>www.faktwert.de

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