ad hoc Mobilienleasing GmbH wil nun härter gegen Leasing-Betrüger vorgehen

Juli 11 12:15 2012 Print This Article

ad hoc Mobilienleasing GmbH wil nun härter gegen Leasing-Betrüger vorgehen Hamburg.
Der auf PKW-Leasing spezialisierte Anbieter ad hoc Mobilienleasing GmbH (Hamburg) geht neue Wege bei der Forderungsbeitreibung.
Rund 30% aller bei der ad hoc GmbH geschlossenen Leasingverträge müssen bereits nach 3 Wochen wieder gekündigt werden, da sich der Leasingnehmer nicht mehr meldet, erklärt der Geschäftsführer Artur Ksionzek.
“Viele Kunden gehen den Weg des geringsten Widerstandes. Unterschreiben erstmal ALLES, um zu sehen wie weit sie kommen.” Der Geschäftsführer der ad hoc Mobilienleasing GmbH erklärt, dass der Kontakt zu rd. 1/3 aller Leasingnehmern abreißt, sobald dieser nach Vertragsschluss zur Regulierung der Leasingsonderzahlung aufgefordert wird. Nach 14 Tagen werde der Vertrag gemahnt und nach weiteren 7 Tagen gekündigt. Artur Ksionzek erklärt dies so: “Schuld ist meines Erachtens in erster Linie die TV-Verdummung. Den Leuten wird tagtäglich erzählt, sie können alles möglich unterschreiben, und nach Belieben zurücktreten oder widerrufen, sobald sie kein Interesse mehr am Vorgang haben. Oftmals sei es nämlich so, dass der Kunde bei 3,4 oder 5 Leasinggebern Verträge unterzeichnet, und dann glaubt, sich den “schnelleren” dann aussuchen zu können.
Gewagt aber dennoch unglaublich erfolgreich sollen die Zwangsvollstreckungsmethoden der ad hoc Mobilienleasing GmbH sein. Gewagt aus dem Grund, weil die ad hoc GmbH Leasingverträge mit ausschließlich “bonitär bemakelter” Kundschaft abschließt, welche bei anderen Leasinggebern in der Regel abgewiesen werden. Artur Ksionzek erklärt: “Wer schon 5 eidesstattliche Versicherungen beim Gerichtsvollzieher abgegeben hat, wird die sechste kaum fürchten. Genauso ist auch das Auftreten und Verhalten vieler unserer Kunden.”
Die ad hoc Mobilienleasing wirbt damit, Leasingverträge auch ohne Schufaabfrage vorzunehmen. (Leasing ohne Schufa)
Der Geschäftsführer der ad hoc Leasing führt aus, dass die gerichtliche Schadensersatzklage eine reine Formsache sei. Der Schadensersatz ist innerhalb der Vertragsbedingungen genau festgelegt und schließlich vom Kunden akzeptiert worden. “Ein wirklich stichhaltiges Argument kann ein Kunde selten im Klageverfahren vorweisen. Vertrag unterzeichnet, zurückgesandt… und sich nie wieder gerührt.”
Wer auf Zahlungsaufforderungen und Mahnungen nicht reagiert, dem wird spätestens im Klage- und Zwangsvollstreckungsverfahren verdeutlicht , dass Unterschriften in Verträgen Wirkung haben. Vielen Kunden wird durch laienhafte Berichterstattung wie beispielsweise der Fernsehsendung WISO (ZDF) wöchentlich eingetrichtert, Ihre Unterschrift habe keinen Wert. Der Kunde könne alles ersteinmal unterzeichnen, und sich später dann immer noch an den Verbraucherschutz wenden.
“Die ad hoc Mobilienleasing GmbH schließt jedoch ausschließlich Leasingverträge mit Selbstständigen für deren berufliche Tätigkeit ab. Für gewerbliche Verträge gibt es keine Widerrufsfristen oder irgendwelche Rücktrittsregeln. Demnach stehen die Chancen des Kunden vor Gericht äußerst schlecht.”
Der Geschäftsführer der ad hoc Leasing betont jedoch, dass alle Vollstreckungsmaßnahmen im Bereich der gebotenen Legalität gedeutet werden können. Vor einigen Jahren wurden noch Nachbarn des Schuldners angeschrieben und beim Vermieter die Mietkaution gepfändet. Hiervon distanziert sich Herr Ksionzek allerdings in der Gegenwart.
Wie genau die Vollstreckungsmaßnahmen aussehen, wollte uns niemand verraten. Allerdings, so der Geschäftsführer: “keiner unserer Schuldner wird sich hinter seiner EV verstecken können!”.
Herr Ksionzek betont, dass das Verhalten der Kunden schließlich auch zu Lasten potentieller Neukunden geht. Ein Leasinggeber kann pro Monat nur ein gewisses Kontingent an Fahrzeugen (Geld) zur Verfügung stellen. Sobald am 20. des Monats dieses Kontingent erschöpft ist, werden keine Neukunden mehr gewonnen, kein Neugeschäft mehr generiert. Nun leisten von diesen 20 Kunden 7 ihre Leasingsonderzahlung nicht… Dies hat zur Folge dass die ad hoc GmbH mit seriösen Kunden genau dieses Leasinggeschäft hätte durchführen können. Auf diese Weise erklärt sich auch der immer wieder geltend gemachte Schadensersatz bei den “Vertragsrücktrittlern”. Allein im vergangenen Jahr betrug der hierdurch verursachte Schaden rd. 200.000,- EUR.

ad hoc Mobilienleasing GmbH
Steffen Seid
Lindenstr. 9

20099 Hamburg
Hamburg

E-Mail: contact@ad-hoc-leasing.de
Homepage: http://www.ad-hoc-leasing.de
Telefon: 04063998070

Pressekontakt
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20099 Hamburg
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