Einstweilige Verfügung gegen Mediafinanz AG erwirkt

Juli 14 15:32 2012 Print This Article

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte erreichen einstweilige Verfügung in Sachen Schufa-Eintrag gegen die Mediafinanz AG aus Osnabrück.

Das Landgericht Osnabrück hat der ebenfalls in Osnabrück ansässigen Mediafinanz AG, die nach eigenen Angaben im Internet das erste Inkassounternehmen mit TÜV-geprüftem Forderungsmanagement ist, mit einer einstweiligen Verfügung aufgegeben, Daten eines durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vertretenen Mandanten bei der Schufa Holding AG zur Löschung zu bringen. Die einstweilige Verfügung wird der Mediafinanz AG nunmehr durch den Gerichtsvollzieher zugestellt und ist ab Zustellung umzusetzen, sonst droht ein Ordnungsgeld gegen die Gesellschaft.

Zum Hintergrund des Verfahren:

Bei den Rechtsanwälten meldete sich ein promovierter Akademiker aus Süddeutschland und teilte mit, er habe versehentlich aufgrund seiner Hochzeitsreise ein Messerset nicht rechtzeitig bezahlt. Nun stehe er als säumiger Schuldner, eingetragen von der Mediafinanz AG, mit der er gar kein Vertragsverhältnis habe, im Datenbestand der Schufa. Der betroffene Mandant bemängelte, dass er nicht rechtzeitig über die Eintragung bei der Schufa informiert worden sei, zudem habe er sofort bezahlt und sei keinesfalls zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig gewesen.

Da der Betroffene zwei Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge erworben hatte, von denen eine Wohnung in Duisburg zum 31.07.2012 neu umfinanziert werden musste, war hier Eile geboten. Es drohte die Versagung einer Anschlussfinanzierung und damit möglicherweise die Zwangsversteigerung der Wohnung durch die finanzierende Bank, die die Umfinanzierung ebenso wenig vornehmen wollte, wie andere Banken, die der Betroffene über das Internet angefragt hatte.

Der Verfahrensablauf:

Wegen der Zeitnot und dem drohenden Fristablauf, einen Monat nach Kenntnis des Eintrages im Datenbestand der Schufa, beantragten die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner noch zum 05.06.2012 den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Mediafinanz AG, nachdem Deckungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen erreicht worden war. Das Landgericht erließ daraufhin bereits am 09.07.2012 die einstweilige Verfügung. Die Mediafinanz wurde wegen der Eilbedürftigkeit in der Sache zunächst nicht angehört. Es besteht daher die Möglichkeit, gegen die Entscheidung das Rechtsmittel des Einspruchs einzulegen.

Der Streitwert wurde von dem Gericht auf 10.000 Euro festgelegt. Die Kosten des Rechtsstreits, die für die Einschaltung des Gerichts und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung inklusive Zustellkosten angefallen sind, muss nun die Gegenseite zahlen.

Unser Kommentar:

“Für unseren Mandanten bedeutet die einstweilige Verfügung die Rettung in buchstäblich letzter Sekunde. Am letzten Tag vor Fristablauf wurde diese beantragt und vom zuständigen Gericht auch unverzüglich erlassen. So hat der Betroffene jetzt die Möglichkeit, seine Immobilie in Duisburg bis zum 31.07.2012 umzufinanzieren”, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der die Entscheidung vor dem LG Osnabrück erstritten hat.

V.i.S.d.P.
Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.

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