Steuerliche Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten?

September 20 08:19 2012 Print This Article

Steuerliche Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten? GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Verfassungsrichter kommen in der Entscheidung zu dem Schluss, dass die im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer bestehende Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehegatten nicht im Einklang mit der Verfassung steht. Durch eine Neuregelung wurden bei Immobilienübertragungen vor dem Jahr 2010 nur Ehepartner von der Grunderwerbsteuer befreit. Den eingetragenen Lebenspartnern ist diese Privilegierung jedoch verwehrt geblieben. Daher wurde dem Gesetzgeber bis zum 31.12.2012 dazu Gelegenheit gegeben, eine Neuregelung für die Altfälle einzuführen, welche die Gleichheitsverstöße bis 2010 beseitigt.

Bereits seit längerem finden sich in den Medien Berichte über die politische Diskussion im Zusammenhang mit der steuerlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten. Seit der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts soll der Druck auf die Bundesregierung, eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich mit der Ehe gleichzustellen, nun zunehmend wachsen.

Bisher können eingetragene Lebenspartner nicht die steuerlichen Vorteile durch das sogenannte “Ehegattensplitting” nutzen. Ehegatten können hierdurch Vorteile bei ihrer Einkommensteuer verbuchen. Diese ergeben sich dadurch, dass das Einkommen der Ehegatten jeweils zusammengerechnet und anschließend halbiert wird.

Der politische Diskurs betrifft insbesondere die Tatsache, dass gleichgeschlechtliche Paare die steuerlichen Vorteile durch das Ehegattensplitting gerade nicht nutzen können. Teilweise wird demgegenüber erwartet, dass das Verfassungsgericht bereits zeitnah die Ungleichbehandlung bei der Einkommensteuer für nicht verfassungskonform erkläre.

Ein im Steuerrecht tätiger Rechtsanwalt behält die Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung zugunsten seiner Mandanten jederzeit im Auge.

Neben rechtlichen Fragen bezüglich der Einkommensteuer berät ein Rechtsanwalt Sie zum Beispiel im Bilanzrecht, im Umsatzsteuerrecht und Unternehmenssteuerrecht sowie bei der Immobilienbesteuerung.

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