Fotokopie eines Testaments kann ausreichend sein

September 21 09:12 2012 Print This Article

Fotokopie eines Testaments kann ausreichend sein GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Entscheidung des Gerichts entsprechend kann der Wille des Erblassers im Falle eines verschwundenen Testaments auch noch anders nachgewiesen werden. Ist das Originaltestament nicht auffindbar, kann auch eine Kopie ausreichend sein, um das Erbrecht erfolgreich nachzuweisen. Dazu müsse das Original zweifelsfrei vom Erblasser stammen und nicht bewusst durch ihn vernichtet worden sein, um es zu widerrufen.

In der genannten Entscheidung des OLG Naumburg konnte das Gericht davon überzeugt werden. Die Fotokopie eines Testaments und eine eindeutige Zeugenaussage führten hier zur Feststellung der Erbenstellung.

Diese Entscheidung entspricht der bisherigen Linie der vergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung zur Frage der Feststellungslast in derartig gelagerten Fällen.

Auch ohne die Vorlage des Originaltestaments kann möglicherweise also dennoch das Erbrecht erfolgreich nachgewiesen werden. Ein Rechtsanwalt steht Ihnen in sämtlichen erbrechtlichen Fragen zur Seite.

Viele Erblasser setzen ihr Testament ohne professionelle Hilfe auf. Die Folgen ist dann oftmals: ein unwirksames Testament und Streit unter den Erben. Ein Rechtsanwalt kann dem vorbeugen und ein einwandfreies Testament garantieren. Wenn Sie Ihren Nachlass mit Hilfe eines im Erbrecht erfahrenen Anwalts ordnen, ist die spätere Abwicklung oftmals deutlich leichter. Insbesondere kann durch klare Verhältnisse auch ein Streit unter den Erben vermieden werden.

Neben rechtlichen Fragen zum Erbrecht geht es im Erbfall fast immer um Emotionen und familieninterne Befindlichkeiten. Ein Rechtsanwalt geht mit dieser Ausnahmesituation souverän und einfühlsam um.

In allen Fragen zum Erbrecht bietet ein erfahrener Rechtsanwalt professionelle Unterstützung: Erbschaftsteuer; Testament; gesetzliche Erben; Erbvertrag; Testamentsvollstreckung & Nachlassverwaltung.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23

50672 Köln
Deutschland

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