“Auf betriebliche Altersversorgung nicht verzichten” ERGO Verbraucherinformation

September 24 12:38 2012 Print This Article

Arbeitgeber sind zum Angebot einer Gehaltsumwandlung verpflichtet

Am Ende ihres Arbeitslebens freuen sich die meisten auf einen erfüllten “Unruhestand”: Endlich Zeit haben für die schönen Dinge des Lebens, in Ruhe reisen, sich einmal etwas gönnen. Doch mit der gesetzlichen Rente allein wird es für die heute Erwerbstätigen künftig kaum noch möglich sein, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Den meisten Bürgern ist das seit längerem bewusst: Einer Umfrage aus dem Jahr 2010 zufolge bewerten bereits 42 Prozent der Deutschen das staatliche Rentensystem als unzureichend. Dennoch ziehen nach wie vor zu wenige Menschen aus dieser Einschätzung die notwendigen Konsequenzen, bedauert ERGO Vorsorgeexperte Herbert Nowak und betont: “Allein ein Drittel der Arbeitnehmer macht aus Unkenntnis nicht von dem Recht auf eine betriebliche Altersversorgung Gebrauch und verzichtet so auf die zusätzliche Absicherung des eigenen Ruhestands. In kleinen und mittleren Unternehmen ist diese Zahl wohl erheblich größer. Bedauerlich, denn Mitarbeiter können auf diesem Weg sehr effektiv die Versorgungslücke schließen und Rücklagen für den Ruhestand aufbauen – mit nur geringen Abstrichen beim Nettoeinkommen.”

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) stellt für Erwerbstätige neben der gesetzlichen Rente eine zweite, wirkungsvolle Säule der Alterssicherung dar. Sie bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, im Rahmen der Gehaltsumwandlung steuer- und sozialabgabenfrei Rücklagen für die eigene Altersversorgung zu bilden. Das lohnt sich immer, auch wenn der Arbeitgeber dazu nichts beiträgt. Die sogenannte Gehalts- oder Entgeltumwandlung steht allen Arbeitern und Angestellten offen: Ein Teil des Bruttogehalts, die vermögenswirksamen Leistungen oder ein Teil der Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, fließt hier ohne Abzüge in die eigene Vorsorge. “Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Arbeitnehmer in einem kleinen Handwerksbetrieb oder einem Konzern arbeitet”, betont ERGO Experte Herbert Nowak. “Der Arbeitgeber ist rechtlich verpflichtet, ein Angebot zu machen.” Nur wenige machen allerdings von diesem Recht Gebrauch: Lediglich 38 Prozent der Erwerbstätigen im Alter von 18 bis 55 Jahren nutzen bisher die zusätzliche Vorsorge durch eine bAV. Knapp ein Drittel der Arbeitnehmer meint, ihr Arbeitgeber würde nichts Entsprechendes anbieten und müsste das auch nicht. “Ein folgenschwerer Irrtum, mehr Aufklärung ist hier dringend geboten”, sagt Herbert Nowak.

Wie funktioniert die betriebliche Altersversorgung?

Unter einer bAV versteht man die Zusage des Arbeitgebers auf Leistungen zur Hinterbliebenen-, Invaliditäts- oder Altersversorgung an den Arbeitnehmer. Für die Abwicklung der bAV kommen fünf Modelle in Betracht, so genannte Durchführungswege. Der Arbeitgeber kann die für ihn wirtschaftlichste Variante frei wählen. Zur Reduzierung von Risiken und Verwaltungskosten entscheiden sich gerade kleinere und mittlere Unternehmen häufig für die Zusammenarbeit mit einer Versicherung: Der Arbeitgeber zahlt für den Mitarbeiter Beiträge in einen Versicherungsvertrag ein; die dafür aufgewendeten Mittel werden ganz oder teilweise aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers aufgebracht – ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Dadurch verringert sich dessen steuerliche Belastung sowie die Höhe der Sozialabgaben – das monatliche Netto verändert sich durch die Beiträge zur Altersvorsorge nur geringfügig. “Wer zum Beispiel 100 Euro aus seinem Bruttogehalt einzahlt, bekommt unter dem Strich nur rund 40 Euro weniger Nettogehalt heraus”, rechnet Herbert Nowak vor. Der so geförderte Beitrag ist auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt. In 2012 sind das 2.688 Euro. Zusätzlich können pro Jahr nochmals 1.800 Euro steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge fließen, bei denen aber Sozialabgaben fällig werden. Gibt der Arbeitgeber noch eigene Zuschüsse, beispielsweise die auf seiner Seite eingesparten Sozialversicherungsbeiträge, erhöhen sich Attraktivität und Rendite für den Arbeitnehmer nochmals. Für alle Arbeitnehmer lohnt es sich nachzufragen, denn: “Es rechnet sich auch für den Arbeitgeber. Er spart Lohnnebenkosten und kann auf diese Weise geschätzte Mitarbeiter an die Firma binden und zusätzlich motivieren”, so der ERGO Experte.

Flexibel, sicher und vielseitig

Die Durchführung der bAV mittels einer Direktversicherung bietet Arbeitgebern wie Arbeitnehmern noch weitere Vorteile: Sie ist nicht nur einfach und unbürokratisch in der Organisation, sondern eröffnet bei mehreren Versicherten im gleichen Unternehmen auch finanzielle Vorteile. Im Rahmen einer Gruppenversicherung bieten die Versicherer oft besonders günstige Konditionen an. Für Beschäftigte in bestimmten Berufen gibt es zudem spezielle Branchentarife: So ist etwa für die Beschäftigten in der Metall-, Elektro- und Textilindustrie die bAV als Bestandteil tarifvertraglicher Regelungen fest verankert. Die sogenannte “MetallRente” bietet den Beschäftigten vorteilhafte Konditionen, unabhängig von der Größe des jeweiligen Unternehmens. Verbreitete Befürchtungen in Bezug auf Sicherheit und Flexibilität der Betriebsrente sind dabei unbegründet, betont der Vorsorgeexperte: “Ein Arbeitsplatzwechsel ist beispielsweise mit der Direktversicherung kein Problem, denn eine Übertragung des Vertrags – beziehungsweise des Vertragsguthabens – ist möglich. Die bAV läuft dann einfach weiter.” Zudem sind die Garantien und Sicherheiten dieser Form der Altersvorsorge besonders verlässlich: Selbst bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die in der Direktversicherung angesparten Einlagen bei der Versicherung geschützt. Flexibel erweist sich das Vorsorgemodell Direktversicherung auch bei der Art der Auszahlung: Der Arbeitnehmer kann oft zwischen einer lebenslangen monatlichen Rente und einer einmaligen Kapitalabfindung wählen. Ein besonderer Tipp des ERGO Experten: “Die Direktversicherung ist einer der Durchführungswege der bAV. Dieser kann durch eine private Rentenversicherung mit Riester-Förderung sinnvoll ergänzt werden. Davon profitieren besonders junge Familien mit Kindern.”

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