Denkmalschutz verpflichtet: Denkmalimmobilien pflegen und erhalten

September 24 21:24 2012 Print This Article

Über den Erhalt von Denkmalobjekten und die Absprache mit den Behörden

Denkmalimmobilien stellen eine Besonderheit in der Immobilienwelt dar. Wer sich für eines der charmanten Objekte entscheidet, verpflichtet sich damit, das wertvolle Kulturgut zu erhalten. So müssen Denkmaleigentümer die Bereitschaft mitbringen, sich um die Substanzsicherung ihrer Immobilie zu kümmern und in Folge dessen erforderliche Erhaltungs- und Instandhaltungsaufgaben zu übernehmen. Die Zeugnisse der Geschichte für die Allgemeinheit zu erhalten, wird im Gegenzug mit steuerlichen Begünstigungen belohnt, die in Deutschland einmalig sind.

Entgegen der weitläufigen Meinung ist es nicht so, dass an Immobilien unter Denkmalschutz nichts verändert werden darf oder nur ein bestimmter Zustand wieder instandgesetzt werden muss. Vielmehr geht es darum, dass Veränderungen am Gebäude mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgesprochen werden müssen – und die Denkmäler so verändert werden dürfen, dass sie weiter erhalten bleiben und zugleich sinnvoll genutzt werden können.
Genehmigungspflichtig durch die Denkmalbehörde sind sämtliche Maßnahmen, die die schützenswerten Bestandteile der Denkmalimmobilie betreffen und auf die Substanz des Gebäudes abzielen. So gehören Abrisse wie Teilabrisse, Anbauten und Neuverputze, der Austausch von Fenstern oder auch die Dachneueindeckung, die Fassadenisolierung oder der Neuanstrich des Hauses zu den genehmigungspflichtigen Maßnahmen. Auch Eingriffe, die Auswirkungen auf die Statik haben – zum Beispiel Veränderungen im Grundriss – müssen abgesprochen werden.

Die Genehmigungspflicht ist nicht nur als Aufwand anzusehen: Auch birgt sie den Vorteil in sich, dass durch die Prüfung von behördlichen Fachleuten kostspielige Fehler bereits in der Planungsphase vermieden werden können. Bautechnisch korrekte Lösungen lassen sich in Absprache mit Experten sicherer gewährleisten.

Die Absprache mit der Denkmalbehörde ist jedoch nicht nur aus bautechnischer und gesetzgebender Hinsicht sinnvoll: Auch ist die Genehmigung des Amtes die Voraussetzung dafür, dass mögliche finanzielle Hilfen für Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden und die steuerlichen Vorteile von Denkmalimmobilien ausgeschöpft werden können. Häufig können für bauliche Maßnahmen Fördergelder beantragt werden, die die Eigenkosten reduzieren. Auch günstige Darlehen stehen für die Sanierung und Modernisierung – zum Beispiel über die KfW-Bank – zur Verfügung.

Mit der Sanierung von Denkmalimmobilien bietet sich für Eigentümer die Möglichkeit, eine hohe Wohnqualität zu genießen. Geschichtsträchtige, charmante Baukunst trifft dann auf eine moderne und zeitgemäße Ausstattung und energieeffizientes Wohnen.

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Kontakt:
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