Rechtsanwalt Carsten Wilke als Notar in Frankfurt bestellt

November 06 10:20 2012 Print This Article

Die Anwalts- und Notarkanzlei Wilke rundet das Angebot rund um die Immobilie ab.

Frankfurt: Rechtsanwalt und Fachanwalt Carsten Wilke wurde im Jahr 2011 durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zum Notar in Frankfurt bestellt. Rechtsanwalt und Notar Carsten Wilke ist neben den weiteren Rechtsanwälten der Kanzlei seit dem Jahr 2000 ausschließlich auf die Rechtsgebiete rund um die Immobilie spezialisiert: Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Maklerrecht, Immobilienrecht und Zwangsversteigerungsrecht. Abgerundet wird dieses Beratungsspektrum nun durch Rechtsanwalt Wilke als Notar.

Die Kanzlei bietet zu allen immobilienrechtlichen Bereichen den passenden Fachanwalt. So sind mehrere Rechtsanwälte der Kanzlei neben Rechtsanwalt und Notar Wilke auch Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Notar Wilke in Frankfurt ist auch Fachanwalt für Baurecht. Die Kanzlei dürfte daher die einzige Kanzlei in Frankfurt sein, welche beide Fachanwälte zum Bereich der Immobilie abdeckt und gleichzeitig auch Dienstleistungen rund um die Immobilie als Notar anbieten kann.

Die Abrundung des Beratungsangebotes durch Herrn Wilke als Notar in Frankfurt ist gerade im Bereich der immobilienrechtlichen Spezialisierung von besonderer Bedeutung: Der Verkauf eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung muss stets durch einen Notar beurkundet werden. Auch die für eine Finanzierung notwendige Bestellung einer Grundschuld muss durch einen Notar erfolgen. Das gleiche gilt für Schenkungen von Immobilien / Grundstücken und bei Übertragungen einer Immobilie im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge.

Warum ist die Begleitung dieser Rechtsgeschäfte durch einen Notar vorgeschrieben?
Die vorsorgende Rechtspflege durch den Notar dient dem Schutz unerfahrener Beteiligter vor rechtlicher Benachteiligung durch umfangreiche Aufklärungspflichten und gewährleistet Rechts- und Beweissicherheit zugunsten aller Beteiligten.
Nur durch die Beurkundung eines Vertrages durch einen Notar kommt im Falle eines Beurkundungserfordernisses, wie zum Beispiel bei der Übertragung von Immobilien, ein rechtswirksamer Vertrag zustande. Ohne eine Beurkundung des Vertrages durch einen Notar ist ein solcher Vertrag also nichtig und damit unwirksam.

Über die Anwalts- und Notarkanzlei Wilke & Coll., Frankfurt:

Die Anwalts- und Notarkanzlei Wilke & Coll. in Frankfurt am Main bearbeitet seit dem Jahr 2000 ausschließlich die Rechtsgebiete rund um die Immobilie: 100% Immobilienrecht.
In der Kanzlei sind derzeit neben Notar Wilke drei weitere auf das Immobilienrecht spezialisierte Rechtsanwälte tätig. Mehrere Anwälte der Kanzlei sind Fachanwalt für Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Notar Wilke in Frankfurt ist auch zusätzlich Fachanwalt für Baurecht.
Rechtsanwalt und Notar Wilke wird seit circa einem Jahrzehnt regelmäßig in Presse und Fernsehen als Interviewpartner benannt, hat Fachbücher veröffentlicht und hält Seminare.

Rechtsanwalt Wilke betreut als Notar in Frankfurt ausschließlich private und gewerbliche Mandanten zum Immobilienrecht. Beurkundet werden Kaufverträge über Immobilien in jeder Form: Häuser, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Wohnungen. Die Kanzleiräume befinden sich direkt in der Stadtmitte Frankfurts in bester Lage am Opernplatz 4.

Weitere Informationen zu den Aufgaben als Notar in Frankfurt:
http://www.carsten-wilke.de/Notar.php4

Quelle:
www.carsten-wilke.de

Anwalts- und Notarkanzlei Wilke & Coll., Frankfurt am Main
Carsten Wilke
Rechtsanwalt und Notar
Opernplatz 4
60313 Frankfurt am Main
069 / 91509920

http://www.carsten-wilke.de

Anwalts- und Notarkanzlei Wilke & Coll.: Rechtsberatung und Vertretung rund um die Immobilie

Kontakt:
Anwalts- und Notarkanzlei Wilke & Coll.
Carsten Wilke
Opernplatz 4
60313 Frankfurt am Main
069/9150992-0
mail@wilkeundcoll.de
http://www.carsten-wilke.de

Pressekontakt:
Rechtsanwalt und Notar Wilke
Carsten Wilke
Opernplatz 4
60313 Frankfurt am Main
069/9150992-0
mail@wilkeundcoll.de
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