Vertragliche Hinweise bezüglich freiwilliger Sonderzahlungen müssen klar formuliert sein

November 13 21:51 2012 Print This Article

Vertragliche Hinweise bezüglich freiwilliger Sonderzahlungen müssen klar formuliert sein GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer muss unmissverständlich in den allgemeinen Arbeitsbedingungen ausgedrückt werden. Ansonsten seien die vom Arbeitsgeber vorbehaltene

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