by PRMAXIMUS.de | 12/12/2012 08:47
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist unbedingt von Nöten, dass in den allgemeinen Arbeitsbedingungen der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer deutlich erkennbar ist. Anderweitig gäbe es für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit der vorbehaltlosen
Source URL: http://www.presseportal.mobi/2012/12/12/arbeitsvertragliche-regelungen-bezueglich-freiwilliger-zusatzzahlungen-des-arbeitgebers-duerfen-nicht-unklar-formuliert-sein-3/
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