Werbung für PROKON Genussrechte – Gegenwind aus den Gerichten

Dezember 13 13:26 2012 Print This Article

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)

Erfurt, 13. Dezember 2012. Die PROKON Unternehmensgruppe macht viel Wind mit und um ihre Werbung. Doch einiges, was für PROKON Genussrechte versprochen wird, ist möglicherweise unlauter und unzutreffend, berichtet der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (www.dvs-ev.net) und rät daher zur Vorsicht.

Wer kennt sie nicht? Die Plakate, die Postwurfsendungen und die Fernsehwerbung der PROKON Unternehmensgruppe (Itzehoe). Auf dem Gebiet des grauen Kapitalmarktes dürfte PROKON wohl das werbeaktivste Unternehmen überhaupt sein. Wer hier Geld investiert, dem sind 6 Prozent Rendite im Jahr sicher – behauptet zumindest das Unternehmen immer wieder. Sehr zum Leidwesen von Verbraucherschützern und Gerichten, die auch seit Jahren gegen die vielversprechenden und irreführenden Werbeaussagen vorgehen. Zuletzt kam im September 2012 kam das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig zu dem Urteil (Aktenzeichen 6 U 14/11), dass Werbeaussagen sowohl im Kurzprospekt, als auch im Flyer so verstanden werden könnten, dass die Investition in PROKON Genussrechte ebenso sicher sei, wie ein Sparbuch. Außerdem würde der Eindruck entstehen, dass das Geld des Anlegers direkt in Windenergie-Anlagen fließe und der Investor somit die Absicherung seiner Anlage mit Sachwerten als gegeben sehen könnte. Flyer und Kurzprospekt sind zwar kein Emissionsprospekt, doch durch die Erweiterung des Begriffs “Prospekt” durch den Bundesgerichtshof (Az: III ZR 103/10) können diese Druckerzeugnisse Bestandteil des Prospekts im rechtlichen Sinne sein.

Sind Genussrechte immer ein rechter Genuss?

Immer wieder weisen Experten darauf hin, dass Genussrechte ein riskantes Anlagemodell darstellen und damit alles andere als sicher, oder gar für eine sichere Altersvorsorge geeignet sind. Im Fall PROKON Genussrechte stehen dem investierten Geld auch keine Sachwerte an Windparks gegenüber. PROKON selbst besitzt keine Windkraftanlagen, sondern vergibt Darlehen für Investitionen an Unternehmen aus der PROKON Gruppe. Vereinfacht dargestellt tritt PROKON als eine Art Kreditinstitut für die gruppeneigenen Unternehmen auf.

Risiko 1: Die “unbewegliche Flexibilität”

PROKON wirbt mit einem Höchstmaß an Flexibilität der Genussrechte. Doch wie flexibel ist es, wenn der Investor seine Anlage wieder auflösen möchte, die Kündigung der Anleihe aber grundsätzlich erst nach Ablauf von drei Kalenderjahren und unter eingeschränkten Voraussetzungen zulässig ist? Tatsächlich kann die Anlage erst ab dem fünften Kalenderjahr mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.

Risiko 2: Die “alternative Altersvorsorge mit dem möglichen Totalverlust”

In Marketing-Mails von PROKON heißt es beispielsweise wörtlich: “Beteiligen Sie sich an dieser außerordentlich positiven Entwicklung und zeichnen Sie Genussrechte von PROKON – auch als alternative Altersvorsorge geeignet!” Bei Genussrechten ist aber das Risiko des Totalverlustes nicht ausgeschlossen, da sie eine Beteilungsform an einer Gesellschaft darstellen, bei der dem Erwerber eine vom Gewinn der Gesellschaft abhängige Vergütung zugesagt wird. Allerdings besitzt der Erwerber eines Genussrechtes kein Stimmrecht in der Gesellschaft. Das heißt: Bei einer Insolvenz werden erst alle anderen Gläubiger befriedigt, bevor die Einlagen an die Investoren zurückgezahlt werden – wenn sie dann noch zurückgezahlt werden können. Denn, dass Geld aus einer Insolvenzmasse für alle Anleger reicht, ist – so lehren es die meisten Insolvenzen – so selten, wie der berühmte Sechser im Lotto. Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. rät Anlegern, die sich von ihren Genussrechten trennen wollen, immer den Gang zu einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt. Noch besser ist die entsprechende anwaltliche Beratung aber schon vor dem Zeichnen. Denn dann weiß man schon vorher, woher der Wind weht und wie stark der Gegenwind einmal werden kann.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

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Kontakt:
Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
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