SEB Optimix Ertrag – Was Anleger tun können

Januar 01 16:02 2013 Print This Article

Schadensersatz für Anleger des SEB Optimix.

Die Krise der offenen Immobilienfonds wird dem Fonds SEB Optimix Ertrag zum Verhängnis: Der Fonds wird aufgelöst und abgewickelt. Voraussichtliche Dauer der Liquidation: Bis ins Jahr 2017. Welche Alternativen hierzu gibt es für Anleger?
SEB Optimix Ertrag wird aufgelöst

Das endgültige Aus des Fonds SEB Optimix Ertrag ist beschlossen. Der seit Februar 2012 geschlossene Fonds wird die Anteilsrücknahme nicht wieder aufnehmen und wird aufgelöst. Das Management des SEB Optimix Ertrag habe sich zu diesem Schritt entschlossen, da die Krise der offenen Immobilienfonds eine nachhaltige Öffnung des Fonds verhindere. Der SEB Optimix Ertrag investierte in erheblichem Umfang in offene Immobilienfonds, welche in den vergangenen Monaten in großer Zahl von Schließungen betroffen oder auch aufgelöst worden waren.

Erste Auszahlungstermin: 21.12.2012

Das Zeitfenster, in welchem die Liquidation des SEB Optimix Ertrag betrieben werden soll, wird vom Fondsmanagement großzügig bemessen: Voraussichtlich werde die Liquidation bis zum 31.12.2017 andauern. Hintergrund hierfür ist, dass die Abwicklung der Zielfonds ebenfalls viel Zeit in Anspruch nimmt. Die Erlöse, die die beiden Fonds aus der Abwicklung der Zielfonds erhalten, soll an die Anleger nach Abzug der Kosten ausgezahlt werden. Der erste Auszahlungstermin war der 21.12.2012, an welchem nach Angaben des Managements rund 52,6 % des Fondsvolumens an die Anleger ausgezahlt wurden. Wann die weiteren Auszahlungen erfolgen sollen, ist noch nicht bekannt.

Neben dem SEB Optimix Ertrag ist auch der Schwesterteilfonds SEB Optimix Substanz von einer Auflösung betroffen. Die beiden Fonds waren seit dem 27.02.2012 geschlossen. Damals wurde die Anteilsrücknahme ausgesetzt, da die flüssigen Mittel unter die Schwelle von 5 % sanken. In diesem Fall ist die Schließung eines Fonds gesetzlich angeordnet. Der Schlusspunkt dieser Schließungen ist die beschlossene Auflösung der Teilfonds. Anleger können ihre Anteile nur an der Börse verkaufen, wenn sie sich von diesen trennen möchten. Oder sie können sich von einem Fachanwalt hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen.

Welche Möglichkeiten gibt es für Anleger außerhalb der Abwicklung?

Alternativ können Anleger des offenen Immobilienfonds auch ihre individuellen Ansprüche und Rechte überprüfen lassen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüft, wie erfolgreich Anleger auf Schadensersatz klagen können. Schadensersatzansprüche ergeben sich beispielsweise dann, wenn die Anleger vor der Investition in den SEB Optimix Ertrag nicht ordnungsgemäß beraten wurden (Ansprüche wegen falscher Anlageberatung). Teil einer ordnungsgemäßen Anlageberatung ist die Aufklärung über Risiken wie die Aussetzung der Anteilsrücknahme oder die Auflösung eines Fonds. Auch musste den Anlegern rechtzeitig ein vollständiger Verkaufsprospekt angeboten werden.

Anleger, die in den SEB Optimix Ertrag investierten und sich nun nicht auf die langwierige Abwicklung des Fonds einlassen möchten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits Anleger die in die SEB Optimix-Teilfonds investierten.

Weitere Informationen:

Infoseite SEB Optimix Ertrag

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus neun Rechtsanwälten und einem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

Kontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 3
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07821/9237680
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http://www.dr-stoll-kollegen.de

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