by PRMAXIMUS.de | 03/01/2013 09:01
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In den allgemeinen Arbeitsbedingungen ist der Hinweis im Arbeitsvertrag erforderlich, dass Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Ansonsten könne der Arbeitgeber keine vorbehaltlosen
Source URL: http://www.presseportal.mobi/2013/01/03/freiwillige-zusatzzahlungen-des-arbeitgebers-duerfen-wohl-in-arbeitsvertraglichen-regelungen-nicht-unklar-formuliert-sein/
Copyright ©2025 presseportal.mobi unless otherwise noted.