Freiwillige Zusatzzahlungen des Arbeitgebers dürfen wohl in arbeitsvertraglichen Regelungen nicht unklar formuliert sein

by PRMAXIMUS.de | 03/01/2013 09:01

Freiwillige Zusatzzahlungen des Arbeitgebers dürfen wohl in arbeitsvertraglichen Regelungen nicht unklar formuliert sein GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In den allgemeinen Arbeitsbedingungen ist der Hinweis im Arbeitsvertrag erforderlich, dass Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Ansonsten könne der Arbeitgeber keine vorbehaltlosen

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