Holzimporte: EU-Einfuhrverbot tritt im März 2013 in Kraft

März 05 09:27 2013 Print This Article

(ddp direct) Stans (CH), 05.03.2013. Diesen Monat tritt das europäische Einfuhrverbot für illegal geschlagenes Holz in Kraft. Ein Schritt, der Anlegern und Interessenten von tropischen Waldinvestments Vorteile bringt – wenn sie auf den richtigen Anbieter setzen. Life Forestry erklärt die wichtigsten Aspekte des EU-Einfuhrverbots.

Mit dem Einfuhrverbot für illegal geschlagenes Holz (Englisch: EU Timber Regulation, kurz EUTR) will die Europäische Union die illegale Abholzung von Naturwäldern vor allem in den tropischen Regionen eingrenzen. Die Regulierung betrifft alle Holzhändler, die unverarbeitetes Holz und fertige Holzprodukte in die Europäische Union einführen möchten. Jeder Händler muss ab März 2013 im Rahmen einer umfassenden Due-Diligence-Prüfung nachweisen können, von welchem Produzenten seine Ware stammt.

Mit dem Inkrafttreten des EU-Einfuhrverbots wird es für Interessenten von Waldinvestments noch wichtiger, bei der Anbieterauswahl auf Qualität und Transparenz zu achten. Denn die logische Folge der EU-Verordnung besteht darin, dass Holzhändler ihre Ware zunehmend von Baumplantagen beziehen, auf denen Holz nachweislich legal angebaut und geschlagen wird.

Expertenorganisationen wie der FSC® (Forest Stewardship Council®) gehen davon aus, dass vor allem die Nachfrage nach zertifiziertem Plantagenholz steigen wird.* „Für ein Unternehmen wie Life Forestry, das sein Holz seit Jahren erfolgreich zertifizieren lässt, bedeutet das EU-Importverbot einen gewaltigen Wettbewerbsvorteil gegenüber nicht-zertifizierten Anbietern“, erläutert Lambert Liesenberg, Geschäftsführer der Life Forestry Switzerland AG.

Wie stark das Importverbot aus Europa die Wettbewerbsposition der legalen Holzproduzenten verbessert, zeigt das Beispiel Indien, dem weltgrössten Importeur von tropischem Edelholz. Mehr als 40 Prozent der in Indien gefertigten Holzprodukte werden aktuell im europäischen Markt abgesetzt. Um diesen Markt weiter beliefern zu können, werden viele indische Holzhändler in Zukunft gezwungen sein, ihre Rohstoffe von zertifizierten Baumplantagen zu beziehen.

Eine FSC®-Zertifizierung ist zwar inhaltlich nicht deckungsgleich mit den Informationen, die im Rahmen der EUTR-Regulierung gefordert werden. Das Vorhandensein eines Zertifikats signalisiert dem Importeur jedoch, dass er es mit einem vertrauenswürdigen und auskunftsbereiten Holzproduzenten zu tun hat.

Zertifizierten Holzproduzenten wie Life Forestry fällt es deutlich leichter, den gewünschten Legalitätsnachweis zu erbringen, da sie bereits Routine darin haben, umfassende Unternehmensinformationen herauszugeben.

Fazit: Anleger sollten sich auf tropische Baumplantagen konzentrieren, die vom FSC® oder einer ähnlich anerkannten Zertifizierungsorganisation geprüft wurden. Investoren, die bereits bei einem Anbieter investiert sind, sollten prüfen, ob dieser tatsächlich über ein FSC® Zertifikat verfügt – die Datenbank des FSC® ist öffentlich zugänglich – oder ein solches nur suggeriert wird.

*Der FSC ist nicht verantwortlich für Aussagen zur Wirtschaftlichkeit und hat diese Aussagen weder geprüft noch anerkannt.

Weitere Informationen zum Thema Investition in Teakplantagen finden Sie auf den Seiten von Life Forestry: http://www.lifeforestry.com/ sowie
http://www.teakinvestment.de/

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Life Forestry Switzerland AG
Lambert Liesenberg
Mühlebachstrasse 3

6370 Stans NW
Schweiz

E-Mail: info@lifeforestry.com
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Telefon: +41 41 632 63 00

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