Landesjagdverordnung Rheinland-Pfalz – Forschungsergebnisse bleiben auf der Strecke

März 20 10:12 2013 Print This Article

Landesjagdverordnung Rheinland-Pfalz - Forschungsergebnisse bleiben auf der Strecke Die in diesem Sommer geplante Änderung der Landesjagdverordnung des Mainzer Landwirtschaftsministeriums sieht gemäß Aussagen der rheinland-pfälzischen Ministerin Ulrike Höfken eine Jagd vor, die “umwelt-, tier- und artenschutzgerechter” sein soll. Ferner soll durch eine Konsolidierung von Jagdzeiten eine effektivere und fehlerfreiere Jagd ermöglicht werden.
Es sind u.a. folgende Änderungen vorgesehen:

Für Rehe und Hirsche soll eine einheitliche Jagdzeit vom 1. August bis 31. Januar gelten. Ausnahmen gibt es für Jungtiere und für Rehböcke, die bereits ab Mai bejagt werden dürfen. Für Hirsche und Damwild, welche sich nur in sogenannten “Bewirtschaftungsbezirken” aufhalten sollen, soll der Schießbefehl künftig ohne Schonzeit ganzjährig gelten. Die Abschaffung der Schonzeit für Wildschweine soll ebenfalls manifestiert werden.

Der Iltis soll künftig ganzjährig geschont werden; erwachsene Füchse, Waschbären und Marderhunde soll eine Schonzeit vom 1. März bis 31. Juli gewährt werden. Die Jagdzeiten für männliche und weibliche Fasanen werden angeglichen und ebenso die für Rabenkrähen und Elstern. Ferner entfallen die Jagdzeiten für Türkentauben und für Möwen.

Dazu erklärt Lovis Kauertz, Wildtierschutz Deutschland e.V.:

“Wir hätten es begrüßt, wenn das Ministerium den Mut gehabt hätte, einen einheitlichen längeren Zeitraum zu schaffen, in dem die Jagd für alle Tierarten ruht. Auch hätten wir die ganzjährige Einstellung der Jagd auf Füchse, Marder, Dachse und andere Beutegreifer oder zumindest wesentlich längere Schonzeiten für diese Wildtiere von einem “Grünen” Ministerium erwartet. Viele Erkenntnisse aus der Wildtierforschung bleiben mit dem vorliegenden Entwurf auf der Strecke.

• Wäre es dem Ministerium ernst mit der Zielsetzung eine “umweltgerechtere Jagd” zu schaffen, so hätte – wie es zum Beispiel in diversen Staatsforsten in Deutschland schon der Fall ist – jegliche Jagd mit Bleimunition unterbunden werden müssen. Giftige Bleimunition trägt unnötigerweise zur Bleibelastung von Feld und Flur und zur Vergiftung aasfressender Wildtiere bei. Diese Position vertritt im Übrigen auch Cornelia Behm, Sprecherin für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wiederkäuendes Schalenwild:
• Nach uns vorliegenden Informationen soll für wiederkäuendes Schalenwild (Rehe, Hirsche) künftig eine einheitliche Jagdzeit vom 1. August bis 31. Januar gelten. Gleichwohl gibt es Ausnahmen, zum Beispiel für Rehböcke und Jungtiere. Es ist vor der Zielsetzung tierschutzrechtlicher Belange nicht nachvollziehbar, warum nicht eine einheitliche Zeit der vollständigen Jagdruhe für das gesamte Schalenwild (Rehe, Hirsche, Wildschweine u.a.) – besser noch für alle jagdbaren Arten – eingeführt wird.

• Der vorgesehene Beginn der Jagdzeit am 1. August ist insbesondere für Ricken (weibliche Rehe) und ihre Kitze viel zu früh und sollte nicht vor dem 1. September beginnen. Diese Meinung vertritt auch der Landesjagdverband. Wir gehen davon aus, dass sich ein einheitlicher Beginn am 1. September auch nur unwesentlich auf die Gesamtanzahl der getöteten Tiere und überhaupt nicht auf die Gesamt-Wildschadenssituation in Rheinland-Pfalz auswirkt.

• Das Ende der Jagdzeit am 31. Januar ist viel zu spät gewählt. Dieser Termin lässt die Biologie von Rehwild und von Hirschen, welche ab ca. Mitte/Ende Dezember in die Winterruhe übergehen und ihre Ressourcen schonen müssen, vollkommen außer Acht und wird weitgehend unabhängig von den Schalenwildstrecken (Anzahl der getöteten Huftiere = Schalenwild) zu unvermindertem Pflanzenverbiss führen.

• Die Aufhebung der Schonzeiten für Wildtierarten wie den Hirschen oder das Damwild außerhalb von sogenannten Bewirtschaftungsbezirken ist tierschutzrechtlich nicht zu vertreten. Eine ähnliche Meinung vertritt auch der Landesjagdverband.

Wildschweine:
• Das Bejagungskonzept Schwarzwild der Landesregierung mit dem Ziel die Bestände in den Griff zu bekommen, ist – wie leicht den kontinuierlich steigenden Strecken (Durchschnitte der jeweils letzten 10 Jahre) für Rheinland-Pfalz zu entnehmen ist – vollkommen gescheitert. Die Aufhebung von Schonzeiten, tierquälerische Bewegungsjagden mit jeweils hoher Anzahl angeschossener Tiere, die Jagd bei Tag und Nacht, selbst mit Scheinwerfern, die Möglichkeit Saufänge einzusetzen, all‘ das hat hinsichtlich der Zielsetzung, Wildschäden zu vermeiden zu überhaupt nichts geführt – außer zu unermesslichem Tierleid. Die Schonzeit für Wildschweine nun endgültig aufheben zu wollen, ist der falsche Weg und wird nicht einmal von Jägern unterstützt.

Beutegreifer (Fuchs, Dachs, Waschbär, Marderhund, Iltis u.a.):
• So sehr wir die Einführung von Schonzeiten für Beutegreifer begrüßen, so sehr ist es nicht nachvollziehbar, warum sich das Ministerium dabei nicht an den aktuellen Ergebnissen von Forschung und Wissenschaft orientiert.

• Eine Bejagung von Fuchs, Waschbär, Marderhund und Co. mit dem Ziel der Regulierung oder gar Reduktion von Beständen ist zumindest in der Breite nach weitgehend übereinstimmender Meinung führender Biologen, Forscher und Wissenschaftler mit jagdlichen Mitteln nicht erreichbar (z.B. Bellebaum/Langgemach, Harris, Michler, Baker, Kaphegyi /Breitenmoser u.a.).

Im unbejagten Nationalpark Bayerischer Wald liegt die durchschnittliche Wurfgröße von Füchsen bei 1,7 Welpen – in bejagten Revieren ist die Anzahl der Nachkommen durchschnittlich drei- bis viermal so hoch. Verluste durch die Jagd werden durch stärkere Vermehrung überkompensiert. Die Jagd ist hinsichtlich einer Regulierung von Beutegreiferbeständen kontraproduktiv.

• Die Beschränkung der Schonzeit auf erwachsene Füchse wird vermutlich dazu führen, dass gerade auch diese nach wie vor bejagt werden. Der Jäger kann sich ja auf eine Verwechslung mit einem Jungtier berufen. Eine einheitliche Regelung für alle Tiere einer Art wäre sicherlich zielführender.

• Dass es auch anders geht, zeigt die im Saarland 2010 eingeführte Schonzeit für Füchse aller Altersklassen vom 15. Februar bis 15. August. Es werden durch die Jagd weniger Füchse getötet, dennoch steigen weder die Bestände signifikant, noch ergeben sich daraus Probleme für den Artenschutz oder das Seuchengeschehen. Wie das Beispiel Nationalpark Bayerischer Wald zeigt, würde auch eine ganzjährige Schonzeit für Füchse diese Situation vermutlich kaum ändern.

• Waschbären werden in Deutschland ohne Frage immer mehr. Waschbären sind aber weder aus ökonomischer, noch aus ökologischer oder epidemiologischer Sicht in Deutschland ein Problem. Es gibt keinerlei belastbare wissenschaftliche Daten, die etwas anderes vermuten ließen. Auch aus den USA oder Kanada gibt es dazu allenfalls wissenschaftliche Untersuchungen, welche diese Aussage bestätigen.

• Dass die Bejagung von Waschbären keineswegs zu einer Reduktion der Bestände führt, wusste 1981 bereits die Pionierin der Waschbärenforschung, Frau Dr. Walburga Lutz. Ähnlich äußern sich Forscher wie Michler, Robler (US-Waschbärenforscher), Bellebaum und andere. Ebenfalls hilfreich ist der Blick auf die bundesdeutsche Streckenstatistik. Trotz einer Intensivierung der Waschbärenjagd in den vergangenen Jahrzehnten steigen die Strecken jährlich auf hohem Niveau weiter an. Die Jagd ist vermutlich nicht einmal in der Lage, die Bestandsentwicklung von Waschbären zu verlangsamen (Bellebaum 1995).

• Die Bejagung des Marderhundes entbehrt unseres Wissens jeglicher wissenschaftlichen Grundlage. Es ist zwar ein sogenanntes Neozoon, aber eben nicht invasiv. Seine Nachstellung ist ebenso wie die Jagd auf den Waschbär auch nicht durch das Artenschutzprotokoll von Rio 1992 zu rechtfertigen.

• Wir begrüßen die geplante Vollschonzeit für den Iltis, fragen uns jedoch warum nicht auch Hermeline und Marder geschont werden.

Federwild
• Unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten erschließt sich uns nicht, warum die Jagdzeit für Fasanen insgesamt verlängert wird, anstatt diese im Sinne einer Konsolidierung der Jagdzeiten insgesamt zu verkürzen.

• Nach artenschutzrechtlichen Erwägungen ist es vollkommen unverständlich, warum – wenn auch unter Vorbehalt – nach wie vor eine Bejagung von Rebhühnern zugelassen wird. Die Restbestände sind in den vergangenen 20 Jahren soweit gesunken, dass die Tierart bereits auf den Roten Listen gefährdeter Arten zu finden ist.

• Nach wie vor wird die Jagdzeitenverordnung in Rheinland-Pfalz die Jagd auf Zugvögel zulassen. Dadurch erfolgt weder eine landesweit relevante Wildschadenreduzierung noch werden die Tiere in der Regel genutzt. Über die Größenordnung einer Reduzierung der Bestände in weiteren Ländern, welche von den Zugvögeln passiert werden, ist wenig bis nichts Genaues bekannt. Wir halten die Zugvogeljagd in Deutschland, genauso wie in Italien oder Malta für tier- und artenschutzrechtlich nicht vertretbar.

• Die Bejagung von Rabenvögeln widerspricht der EU-Vogelschutzrichtlinie und entbehrt fundierter Daten hinsichtlich der Sinnhaftigkeit. Sie ist weder aus arten- noch aus tierschutzrechtlichen Gründen vertretbar. In der Regel erfolgt durch die Jagd lediglich eine Vertreibung der Schwärme auf andere Felder oder in die vor der Jagd geschützten Städte.

• Die Bejagung von Waldschnepfen, eine mittlerweile gefährdete Tierart, dürfte ebenfalls der artenschutzrechtlichen Zielsetzung der Ministerin widersprechen.

Der Entwurf des Landwirtschaftsministeriums zur Landesjagdverordnung und zu den Jagdzeiten wird weder dem Tier- noch dem Artenschutz gerecht. Aktuelle Ergebnisse aus jagdunabhängiger Forschung werden missachtet, nicht einmal bleihaltige Munition wird unterbunden. Frau Ministerin Höfken wird mit diesen Änderungen ihrer eigenen Zielsetzung nicht gerecht.”

Wildtierschutz Deutschland e.V.
Lovis Kauertz
Am Goldberg 5

55435 Gau-Algesheim
Deutschland

E-Mail: lovis.kauertz@gmail.com
Homepage: http://www.wildtierschutz-deutschland.de/
Telefon: 0177 7230086

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