Müssen Lottogewinne in Deutschland versteuert werden?

August 05 16:45 2013 Print This Article

Hamburg, 05. August 2013 – Mit Jackpots von teilweise über einer Milliarde US-Dollar lockt Lottoland.com, der erste online Lotto-Anbieter mit TÜV-Siegel für geprüfte Sicherheit, seine Kunden. Auf das deutsche Lotto 6 aus 49, die europäischen Lotterien sowie auch auf die großen US-Lotterien Powerball und Mega Millions kann online unter www.lottoland.com getippt werden. Auch zahlreiche andere Anbieter wie Tipp24 und die Lotto-Landesgesellschaften werben mit möglichen Millionengewinnen. Wie die größeren und kleineren Gewinne bei staatlichen und privaten Anbietern in Deutschland steuerlich zu behandeln sind, zu dieser Frage bestehen bei vielen Lottospielern erhebliche Zweifel. Und um diese Zweifel zu beseitigen hat die Wettzentrale nachgefragt und folgende Informationen erhalten:

Vom Lottoanbieter:
Marcus Christ von Lottoland teilt mit Verweis auf die eigene Webseite mit: “Von uns erhaltet ihr alle Gewinne abzugsfrei, so, wie in den Quoten und unseren AGB angegeben. In Deutschland sind im Gegensatz zu den USA Gewinne aus Glücksspielen grundsätzlich steuerfrei bzw. nicht steuerbar. Das heißt, dass auch auf Gewinne, die aus Tipps auf ausländische Lotterien wie bspw. PowerBall oder MegaMillions resultieren, keine Steuern zu zahlen wären. Bitte habt Verständnis dafür, dass wir keine Steuerberatung ausführen dürfen, sondern die Informationen bestmöglich für euch aufbereiten.”

Vom Steuer-Experten:
Der Mannheimer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Walter Okon sagt: “In der deutschen Einkommensteuer sind die Spielgewinne keiner Einkunftsart zugeordnet, insbesondere fallen diese nicht unter den Auffangtatbestand des § 22 Nr. 3 S. 1 EStG. Die volksmundliche Behauptung, Spielgewinne seien “steuerfrei”, ist steuerrechtlich nicht korrekt: Denn steuerfrei können nur Einkünfte sein, die einer Einkunftsart (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG) zugeordnet sind. Vielmehr sind Spielgewinne in Deutschland “nicht steuerbar”, weil sie aus keiner regelmäßigen Quelle sprudeln. Dieser steuertheoretische Unterschied ist in der Praxis aber quasi irrelevant. Mit dem gewonnenen Kapital später erzielte Einkünfte wie zum Beispiel Zinsen gelten dann jedoch als Einkünfte und sind als solche steuerpflichtig.”

In diesem Sinne wünscht die Wettzentrale allen Lottospielerinnen und Lottospielern erfolgreiches Tippen und nicht steuerbaren Spaß mit den Gewinnen.

Wettzentrale
Wettzentrale /c/o Gamblers First
Am Fuchsberg 18a

21075 Hamburg
Deutschland

E-Mail: prmeldungen@wettzentrale.net
Homepage: http://www.wettzentrale.net
Telefon: 04043265449

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