Jede achte Frau ist mindestens einmal Opfer von Nachstellung geworden.
Obwohl mehr als 12 % der Frauen in Deutschland bereits mindestens einmal die Erfahrung eines Stalkings, also einer Nachstellung oder dauerhaften Belästigung, durchmachen mussten, scheint die Bedrohung durch Stalker von Polizei und Justiz lange Zeit nicht wahrgenommen worden zu sein. Bekannte Fälle von Stalking mit oft tragischem Ausgang füllen zwar spätestens seit der Ermordung von John Lennon durch einen Stalker bzw. fanatischen Bewunderer immer wieder die Schlagzeilen, doch erst im Jahr 2006 wurden in Deutschland Gesetze zum Schutz der Opfer verabschiedet und damit gerechtere Strafen sowie gezieltere Strafverfolgungen der Täter initiiert. Der Rechtsprechung können oft lediglich durch den Einsatz von Privatdetektiven wie denen der Kurtz Detektei Rostock eindeutige Beweise zur Ergreifung und Verurteilung der Täter vorgelegt werden, da die Behörden eigeninitiativ oft wenig bis nichts unternehmen. Lange Jahre waren die aus Nachstellungsdelikten resultierenden Schadensersatzsummen in ihrer Höhe unangemessen, ja lächerlich, seit der jüngsten Gesetzesanpassung allerdings sind Bestrafungen von bis zu 3 Jahren Gefängnis möglich, wenn dem Opfer eine "schwerwiegende" Lebensbeeinträchtigung widerfahren ist. Wenn das Opfer zu Tode kommt, stehen auf Bedrohung nun bis zu 5 Jahre und auf Körperverletzung bis zu 10 Jahre – Strafmaße, die in den Vereinigten Staaten von Amerika bereits seit 1993 gesetzlich angeraten sind.
Ermittlungen gegen Stalker Überführung von Stalkern Stalkinggesetze erklärt durch Detektei Rostock
Verfasserin: Maya Grünschloß
Kurtz Detektei Rostock und Mecklenburg-Vorpommern Grubenstraße 20 D-18055 Rostock Tel.: 0381 3739 0080 Fax: 0381 3739 0089 Mail: kontakt@kurtz-detektei-rostock.de
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Quelle: Gesetzesänderung: härtere Strafen für Stalker – Detektive aus Rostock
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