Referentenentwurf zur Umsetzung der Insurance Distribution Direction (IDD)

November 25 09:18 2016 Print This Article

VDH: Noch kein Elfmeter für die Honorarberatung

(Amberg, 25. November 2016) Für den Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) birgt der Referentenentwurf zur Umsetzung der Insurance Distribution Direction (IDD) viele richtige Ansätze, die die Honorarberatung in Deutschland weiter nach vorn bringen werden. VDH-Chef Rauch: “Kein Elfmeter für uns, aber immerhin ein direkter Freistoß in Höhe der Strafraumgrenze.” Einiges müsse aber noch verbessert werden.

Die echte Honorarberatung in Deutschland kommt mit diesem Entwurf durchaus einen Schritt weiter. Zwar sind die rechtlichen Vorgaben für die Honorarberatung noch nicht ideal. Die Richtung stimmt jedoch. “Der VDH hat in den vergangenen 16 Jahren extrem dicke Bretter gebohrt. Diese werden zum Glück immer dünner, wie der jetzt vorliegende Referentenentwurf zeigt”, sagt Rauch.

Der VDH fordert seit Jahren, intransparente Mischmodelle zu unterbinden. Falls nicht erneut alles zerredet und weich gespült wird, zieht die Umsetzung des Gesetzes erstmals eine klare Linie zwischen Vermittlern auf Provisionsbasis und reinrassigen Honorarberatern. “Eine Lösung des vorhandenen Problems der Honorarvermittlung fehlt allerdings weiterhin”, moniert VDH-Chef Rauch.

Offenbar habe man aber endlich aus den Fehlern bei der Umsetzung des Honorar-Anlageberatergesetzes (34h GewO) gelernt und die augenfälligen Missstände erkannt. Das seit langem vom VDH vorgeschlagene Honorar-Annahmeverbot für Vermittler, welche nach dem Willen des Gesetzgebers nur noch von Versicherungsgesellschaften bezahlt werden dürfen, “ist das Aus für Mischmodelle und ein weiterer Sargnagel für das Provisionsmodell”, freut sich Rauch. Doch, es fehle weiterhin an der Transparenz gegenüber dem Kunden.

Beim Honorarberater werden die Kosten für die Beratungsleistung ohne jegliche Verschleierungen schon im Vorfeld deutlich und detailliert vereinbart. Aber bei einem gegen Provision arbeitenden Vermittler sieht der Verbraucher oft noch nicht mal auf den zweiten oder gar dritten Blick? An dieser Stelle sollte der Referentenentwurf tiefer gehen und schonungslos die Verpflichtung zur absoluten Kostentransparenz beinhalten. Unaufgefordert, unverschleiert und am besten noch im Antrag neben der Unterschrift. “Wer kein Problem mit seiner Beratungsleistung hat, der hat auch kein Problem, seine Bezahlung zu rechtfertigen”, erklärt Rauch. Profis brauchten sich bei ihrer Vergütung nicht hinter dem Kleingedruckten zu verstecken. So hat der VDH schon immer auf die Erhaltung des Provisionsabgabeverbots gedrängt. Dies soll gesetzlich verankert werden und ausschließlich für Makler, Vermittler sowie für Versicherungsunternehmen gelten. Nicht aber für Honorar-Versicherungsberater. Andernfalls würde die Bereitschaft Honorartarife zu entwickeln deutlich abnehmen.

Zumindest halbwegs gelungen ist die Regelung, dass Versicherungsunternehmen ohne Nettotarife im Angebot bei Honorar-Versicherungsberatern, die keine Provisionen annehmen dürfen, eben diese Provision für den Vertragsabschluss zu mindestens 80 Prozent einem Prämienkonto des Kunden gutschreiben müssen. “Deutlicher kann nämlich nicht gezeigt werden, wie lange ein Kunde nach Vertragsabschluss über den herkömmlichen Provisionsvertrieb die Abschlusskosten abstottern muss, bevor der Vermögensaufbau beginnt, sagt Rauch.

Der VDH fordert dennoch weiterhin, dass der Gesetzgeber die Versicherer zum ausschließlichen Angebot von Nettotarifen zu verpflichten. “Das wäre im Sinne der Verbraucher optimal, aber ist bis dato leider nicht durchsetzbar” bedauert Rauch.

Kein Wort verliert der Referentenentwurf übrigens zum Thema Bestandsprovisionen. Bekanntlich können diese sich bei langen Vertragslaufzeiten auf mehrere Tausend Euro summieren. Naturgemäß Geld, das allein dem Verbraucher und somit dem Versicherungskunden zusteht und ihm am Ende fehlt. “80% der Abschlussprovisionen sind schon 20% weniger, die Bestandsprovisionen stehen ebenso dem Versicherungsnehmer zu – analog der Provisionserstattung bei Investmentfonds im 34h GewO”, glaubt VDH-Chef Rauch.

Nachgearbeitet werden müsse auch beim brisanten Thema “Honorarvermittlung”. Diese ist nichts anderes als Etikettenschwindel und weitgehend identisch mit dem Provisionsvertrieb. Und letztlich ist diese “Honorarvermittlung” auch eine respektlose Verbraucherverdummung. “Daher gehören Factoring und andere intransparente Provisionssurrogate ins Reich der Provisionswelt”, so Rauch zu diesem Themenfeld.

Der VDH wurde im Jahr 2000 gegründet und ist mit 15 Jahren Erfahrung der älteste und der führende Anbieter von Infrastruktur, Ausbildungsangeboten sowie der gesamten Produktwelt für die Honorarberatung. Die dem VDH angeschlossenen Beratungsunternehmen betreuen Vermögenswerte von mehr als 1.6 Mrd. Euro. Der VDH hat in den letzten 15 Jahren die Honorarberatung bei Politik, Medien, Produktanbietern und Beratern etabliert und gilt als DER Pionier in der produkt- und provisionsfreien Finanzberatung. Bereits seit 2006 gelten für angeschlossene Berater die Tegernseer Beschlüsse, welche sich als Leitlinien für die Honorarberatung in Deutschland etabliert haben.

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