Wie steigere ich als Arbeitgeber im Heilwesenbereich meine Anziehungskraft für Fachkräfte und reduziere gleichzeitig mein persönliches Haftungsrisiko?

Juni 23 12:24 2017 Print This Article

oder: Die Sache mit dem Schuster und den eigenen Leisten…

Als Apotheker, Arzt, Therapeut, Zahnarzt oder Angehöriger aller weiteren Heilwesenberufen setzen Sie und Ihre Mannschaft täglich Ihre gesamte Kraft und Ihr Engagement für die Gesunderhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit Ihrer Patienten ein. Sie nutzen Ihr Wissen und Können, erteilen zielführende Ratschläge und motivieren zu einem gesundheitsorientierten Lebensstil. Vielleicht halten Sie Fachvorträge? Gehen in Betriebe, um vor Ort praktische Hilfestellung zu geben? Engagieren sich in entsprechenden Netzwerken und Vereinigungen? Alles gut!

Wirklich? Ist alles gut?

Die Praxis zeigt, dass es häufig einen “blind Spot” gibt, über den kaum gesprochen wird – und Der doch so weitreichende Konsequenzen haben kann. Die Rede ist hier von Ihrer eigenen gesundheitlichen Vorsorge sowie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Gesundheitsvorsorge der Ihnen anvertrauten Mitarbeiter!

Was sind die Hintergründe?

Grundlage bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dieses unterscheidet weder nach Branche noch nach Größe des Unternehmens. Es ist damit auch für jede Praxis und jede Apotheke verbindlich, die einen Mitarbeiter beschäftigt.

Bereits zum 01.01.2014 wurde das ArbSchG in der Weise novelliert, dass neben dem physischen Arbeitsschutz die psychische Gesundheitsprävention ergänzt wurde. So sagt z.B. § 5 Abs. 3 Nr. 6 deutlich aus, dass Sie “die psychischen Belastungen bei der Arbeit als Gefährdungsfaktoren berücksichtigen müssen”.

Tun Sie das nicht, verstoßen Sie nicht nur gegen das Ordnungsrecht und müssen mit Geldstrafe bis zu 5.000,- EUR oder im Einzelfall mit Freiheitsstrafe rechnen (§§25, 26 ArbSchG). Ein noch deutlich größeres Haftungsrisiko besteht darin, dass Sie Regressforderungen der Sozialversicherungsträger befürchten müssen. (BGH, Urteil vom 27.06.2006, AZ: VI ZR 143/05, Abruf-Nr. 062569). Nun sind Sie Profi genug, um die Kosten z.B. für eine Burn-out-Behandlung im oberen 5-stelligen Bereich richtig anzusiedeln. Diese können unter Berücksichtigung des vorgenannten Urteils bei grobem Verstoß gegen Ihre Arbeitsschutzpflichten von Ihnen durch den SV-Träger zurückgefordert werden.

Also “nur noch eine Pflicht mehr”?

Auf den ersten Blick könnte es so wirken. ABER: Warum nicht den Spieß umkehren, Vorteile generieren und die eigene Situation verbessern? Wenn Sie eh schon verpflichtet sind, auch für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter einzustehen – warum dann nicht auch gleich die eigene Prävention damit verbinden? Und wenn der Gesetzgeber von Ihnen verlangt, sich um das psychische Wohl der Mitarbeiter zu kümmern – warum dann nicht gleich “richtig” machen und die eigene Praxis/die Apotheke positiv bewerben und damit das beste Fachpersonal für sich sichern? Nicht zuletzt ist es eine Sache der eigenen Glaubwürdigkeit, sich für die eigene sowie die Gesundheit der Mitarbeiter zu engagieren – insbesondere als Angehöriger der Heilwesenberufe. Denn Sie wissen doch: die Sache mit dem Schuster…

Cui bono?

In letzter Konsequenz allen Beteiligten! Packen Sie dieses Thema vom “großen Ganzen” her an. Sie steigern damit die eigene Glaubwürdigkeit, bekommen gesünderes und motivierteres Personal und reduzieren massiv ein latentes Haftungsrisiko. SO wird ein Schuh draus!

P.S. Dass Sie damit auf Sicht auch wirtschaftlich deutlich besser fahren werden, ergibt sich beinahe zwangsläufig aus den vielen Vorteilen!

Zum Autor: Christian Zens ist Inhaber der Pangea Business Solutions – Fachberatung für Heilwesenberufe und Beratender Betriebswirt. Die angebotenen Beratungsfelder umfassen die Themengebiete Biometrie und Absicherung, Schutz und Unabhängigkeit, Sachwerte und Nachhaltigkeit sowie Verantwortung und Anziehungskraft. Durch den interdisziplinären Beratungsansatz entstehen eine echte vollumfängliche Betrachtung, Lösungsentwicklung und Umsetzungsprozesse.

© Christian Zens, 2017-06-21, Tel. 0162/7442216, https://www.pangea-business-solutions.de/heilwesen

Die Pangea Business Solutions legt besonderen Augenmerk in der Beratung auf die Zielgruppe der Heilwesenberufe. Dort werden ganz spezielle Anforderungen an Inhaber, Führungskräfte und Personal gestellt. Dies verschärft den Kampf um die besten Köpfe nochmals zusätzlich. Durch die Kooperation mit dem Heilwesennetzwerk RM eG sowie der Interessenvereinigung Apotheken- und Praxisschutz im Heilwesennetzwerk RM eG können berufsspezifische Leistungen angeboten werden, welche weit über den regulären Rahmen der Beratung hinausgehen.

Kontakt
Pangea Business Solutions
Christian Zens
Chamer Straße 6
94377 Steinach
01627442216
christian.zens@pangea-business-solutions.de
http://www.pangea-business-solutions.de

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