Mieter müssen bunte Wände beim Auszug hell streichen

by PRMAXIMUS.de | 18/09/2017 08:43

Der Bundesgerichthof hat eine klare Entscheidung bezüglich bunt gestrichener Wände in Mietwohnungen getroffen: Mieter müssen diese beim Auszug vor der Übergabe wieder in hellen, neutralen, deckenden Farben streichen, auch wenn der Mietvertrag dies nicht ausdrücklich vorsieht.

Der Bundesgerichtshof erläutert sein Urteil: “Mieter dürfen selbst entscheiden, in welchen Farben die Immobilie leuchten soll, beim Auszug müsse aber wieder eine Farbe vorherrschen, die für möglichst viele Mietinteressenten akzeptabel ist.”

Die Aigner-Experten raten Eigentümern generell, in ihren Mietverträgen auf gültige Renovierungsklauseln zu achten. Martin Steinbeiß, Leiter Vermietung bei Aigner Immobilien, bemerkt: “Den Fristenplan zur Ausführung von Schönheitsreparaturen sollten Vermieter im Mietvertrag flexibel gestalten. Eine entsprechende Renovierungsklausel kann beispielsweise Formulierungen enthalten wie im Allgemeinen, falls erforderlich oder nach Bedarf.”

Weitere Informationen zu mietwohnungsboerse.de und auch zu Themen wie Mietpreisbremse Frankfurt[1], Bestellerprinzip Frankfurt[2] sind auf https://www.mietwohnungsboerse.de[3] erhältlich.

Aigner Immobilien GmbH
Christina Vollmer
Ruffinistraße 26

80637 München
Deutschland

E-Mail: presse@aigner-immobilien.de
Homepage: http://www.aigner-immobilien.de[4]
Telefon: (089) 17 87 87 6206

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Endnotes:
  1. Mietpreisbremse Frankfurt: https://www.mietwohnungsboerse.de/Mietpreisbremse-Frankfurt.htm
  2. Bestellerprinzip Frankfurt: https://www.mietwohnungsboerse.de/Bestellerprinzip-Frankfurt.htm
  3. https://www.mietwohnungsboerse.de: https://www.mietwohnungsboerse.de
  4. http://www.aigner-immobilien.de: http://www.aigner-immobilien.de

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